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Geschrieben von shinead am 06.02.2015, 15:33 Uhr

Kommentar der FSK zu schulischen Belangen:

Von der FSK Seite: https://www.fsk.de/?seitid=1255&tid=473

Die Alterfreigaben sind auch für schulische Veranstaltungen verbindlich, es kann aber in Einzelfällen davon abgewichen werden. Die Ausnahmeregelung ist eng auszulegen. Nicht jede Auseinandersetzung mit indizierten Materialien, die pädagogisch begründet und sinnvoll erscheint, ist zulässig. Während in Bezug auf politische und historische Inhalte die so genannte Sozialadäquanzklausel eine Auseinandersetzung auch mit verfassungswidrigen, extremistischen Inhalten erlaubt, dürfen indizierte und pornografische Inhalte nicht zugänglich gemacht werden. Auch Filme, die nicht oder mit "ab 18/Keine Jugendfreigabe" gekennzeichnet sind dürfen Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden, mit Ausnahme personensorgeberechtigter Personen (z.B. Eltern).

Der Filmeinsatz im Unterricht ist möglich, wenn der Film im Klassenverband gezeigt wird und in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Unterrichtsstoff steht, also Vor- und Nachbereitung selbstverständlich sind, alle Teilnehmer/innen einverstanden sind, dass von der Alterskennzeichnung abgewichen wird, besonders problematische Szenen vorher angekündigt werden, die Schulleitung informiert ist und bei größeren Projekten und größerer Abweichung von der Alterskennzeichnung das schriftliche Einverständnis der Eltern eingeholt wird.

 
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