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Geschrieben von Snaffers am 05.02.2015, 14:12 Uhr

Ergänzung

Der Einsatz in der Schule mag in einigen Fällen „öffentlich” sein und in anderen Fällen „nicht öffentlich”, aber privat ist die Nutzung in der Schule nie. Der Einsatz eines Films im Unterricht ist illegal, wenn dieser nur für die private Nutzung freigegeben ist und nicht zusätzlich eine Vorführlizenz erworben wurde.“

Quelle: http://www.medienzentrale-kassel.de/service/65-rechtliche-grundlagen-und-regelungen-rund-um-nichtgewerbliche-oeffentliche-filmvorfuehrungen


Wenn ich davon ausgehe, das sie den FIlm aus ihrem privaten Fundus nimmt, ist es absolut tabu (auch wenn man da sonst ja gerne mal drüber hinwegsieht)

 
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