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Geschrieben von Airkan55 am 16.07.2017, 18:06 Uhr

Während Elternzeit schwanger

Ganz sicher? Die Elternzeit habe ich erst neu eingereicht, kann mir nicht vorstellen, dass man deswegen einfach "pech" hat...

Schließlich zahlt bei einem Beschäftigungsverbot nicht der AG sondern die Krankenkasse!? Und warum sollte man benachteiligt werden, nur weil man 2 Jahre statt 1 Jahr einreicht!?

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

 
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