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Geschrieben von Lewanna am 16.07.2017, 17:59 Uhr

Während Elternzeit schwanger

Genau, wenn das Elterngeld durch ist wird jeder weiter Monat mit 0 berechnet.
Ein Beschäftigungsverbot wird nicht benötigt, da deine Frau ja nicht arbeitet.
Elternzeit beenden um ins Beschäftigungsverbot zu gehen ist nicht erlaubt.
Erst zum neuen Mutterschutzes darf man die Elternzeit beenden. Dann kommt man volles Mutterschaftsgeld.
LG

 
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