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Geschrieben von Airkan55 am 16.07.2017, 17:37 Uhr

Während Elternzeit schwanger

Hallo zusammen,

ich hoffe hier kann mir geholfen werden!

Wir haben in Juni unser Sohn bekommen. Aktuell ist meine Frau in Elternzeit für 2 Jahre und möchten jetzt Elterngeld für 1 Jahr beantragen.

Die Frage dazu ist folgende. Wir spielen mit dem Gedanken, ein 2. zu bekommen- und das Zeitnah, da wir auch nicht mehr die jüngsten sind. Wie genau läuft das Finanziell ab? Mal angenommen, sie wird im Dezember schwanger, wonach wird das berechnet?

Schließlich wäre sie dann ca. 5 Monate ohne Einkommen, da in Elternzeit. Wird das dann mit NULL Euro berechnet? Was wäre zudem, wenn sie vom Arzt ein Beschäftigungsverbot bekommt? Spielt das eine Rolle? Oder wenn man Krankgeschrieben wird (Da in Elternzeit)? Die erste Geburt war so, daher die Frage...

Ich hoffe auf schnelle Hilfe :)

 
18 Antworten:

Re: Während Elternzeit schwanger

Antwort von Lewanna am 16.07.2017, 17:59 Uhr

Genau, wenn das Elterngeld durch ist wird jeder weiter Monat mit 0 berechnet.
Ein Beschäftigungsverbot wird nicht benötigt, da deine Frau ja nicht arbeitet.
Elternzeit beenden um ins Beschäftigungsverbot zu gehen ist nicht erlaubt.
Erst zum neuen Mutterschutzes darf man die Elternzeit beenden. Dann kommt man volles Mutterschaftsgeld.
LG

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Re: Während Elternzeit schwanger

Antwort von darfichauch am 16.07.2017, 18:00 Uhr

Frag mal im Expertenforum

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Re: Während Elternzeit schwanger

Antwort von Airkan55 am 16.07.2017, 18:06 Uhr

Ganz sicher? Die Elternzeit habe ich erst neu eingereicht, kann mir nicht vorstellen, dass man deswegen einfach "pech" hat...

Schließlich zahlt bei einem Beschäftigungsverbot nicht der AG sondern die Krankenkasse!? Und warum sollte man benachteiligt werden, nur weil man 2 Jahre statt 1 Jahr einreicht!?

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

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Re: Während Elternzeit schwanger

Antwort von dasHarlchen am 16.07.2017, 18:19 Uhr

Auch wenn ich nie so spezielle Fragen hatte, wie ihr zum Beispiel, habe ich bei jeder Schwangerschaft einen Termin bei ProFamilia ausgemacht. Einfach um mich zu informieren.

Gerade was Elterngeld und -Zeit angeht, würde ich eher da hin bzw. zu einer ähnlichen Einrichtung gehen und dort mein Fragen stellen.

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Re: Während Elternzeit schwanger

Antwort von sterntaler82 am 16.07.2017, 18:20 Uhr

100% sicher, das wäre versuchter sozialbetrug an der Krankenkasse

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Re: Während Elternzeit schwanger

Antwort von Danyshope am 16.07.2017, 18:27 Uhr

Da du auch innerhalb der EZ arbeiten darfst und kannst - bis zu 30 Std - ist es ja nicht so das du benachteiligt bist. Frauen die TZ in der EZ arbeiten haben dann in dem falle evtl auch ein BV oder AU - aber eben über den TZ-Job.

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Re: Während Elternzeit schwanger

Antwort von Airkan55 am 16.07.2017, 18:29 Uhr

Betrug? Das macht keinen Sinn, sorry!

Das hat nichts, aber auch garnichts mit Betrug oder ähnlichem zutun! Schließlich hab hab ich keine Garantie, dass es auch klappt mit der Schwangerschaft...

Zudem hätte ich auch für 1Jahr Elternzeit beantragen können - und dennoch wieder schwanger werden... Wo ist da der Unterschied?

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Re: Während Elternzeit schwanger

Antwort von sterntaler82 am 16.07.2017, 18:47 Uhr

Was würde sie den im zweiten Elternzeitjahr bekommen wenn sie nicht wieder schwanger wäre, sondern nur zu Hause bei euren ersten kind ? Nix! Und somit wäre es betrug weil wenn sie nicht schwanger wäre auch nicht arbeiten würde.
Was gehen würde wäre wenn sie im zweiten jahr innerhalb der Elternzeit Teilzeit (bis zu30h sind erlaubt) arbeiten gehen würde und sie dann ein bv bekommen würde bekäme sie ihren teilzeitlohn ersetzt und diese monate würden beim neuen Elterngeld mit berücksichtigt werden.
Alles andere wertet die Krankenkasse und auch der Gesetzgeber als versuchten Betrug.

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Re: Während Elternzeit schwanger

Antwort von Soie am 16.07.2017, 18:50 Uhr

Der Unterschied ist ganz einfach das du gar nicht vorhast zu Arbeiten sondern einfach nur mehr Geld im BV willst.

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Re: Während Elternzeit schwanger

Antwort von sterntaler82 am 16.07.2017, 18:53 Uhr

Ich habe dir die tatsachen genannt wenn sie dir nicht gefällt ist das nicht mein Problem.

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Re: Während Elternzeit schwanger

Antwort von Tini_79 am 16.07.2017, 19:37 Uhr

Da werden die gleichen (richtigen) Antworten kommen.

Wenn man 2 J EZ einreicht und nicht vor hat in der Zeit wieder zu arbeiten, dann ändert auch ein BV daran nichts. Im Übrigen dürfte der FA dann gar keines ausstellen, da die Frau ja vor nichts zu schützen ist in EZ.

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Re: Während Elternzeit schwanger

Antwort von Danyshope am 16.07.2017, 20:31 Uhr

Ehrlich gesagt, ich hasse Lügen....

Entweder fragt hier eine Frau und gibt sich als Mann aus. oder es ist mir absolut unverständlich mit welcher Begründung ein Mann ein BV bekommen will.

So oder so, es bleibt dabei. da man auch in der EZ arbeiten kann, kann Frau ja was dafür tun das sie eben wieder entsprechendes EG bekommt. Ob es bei der zweiten Schwangerschaft ein BV gibt ist eh mehr wie fraglich. Eine komplizierte Geburt jedenfalls rechtfertigt das nicht.

Davon ab, wenn man weniger wie ein hat EZ einreicht hat man ein Problem wenn man dann erstens nicht schwanger ist, zweites es nicht das "geplante" BV gibt und drittens man keine Kinderbetreuung hat. Der AG muss der Verlängerung der EZ nämlich nicht zustimmen, und wäre ich so richtig Arsch wäre ich auch sehr geneigt dazu diese Situation dann entsprechend als AG "zu nutzen". Dann darf Frau halt entweder wieder arbeiten oder muss kündigen. Gerade in dieser Situation wird man so manche Mitarbeiterin dann entspannt los.

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Re: Während Elternzeit schwanger

Antwort von Danyshope am 16.07.2017, 20:32 Uhr

Wäre mir neu das Männer heutzutage schwanger werden. Wobei, ein schwangerer mann könnte durchaus auch mit einem BV rechnen....

Und bei weniger wie ein Jahr muss der AG nicht verlängern.

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Re: Während Elternzeit schwanger

Antwort von Airkan55 am 16.07.2017, 21:02 Uhr

Ist die Seite "nur" für Frauen?

Ich habe doch oben geschrieben "meine Frau..." wie kommt ihr jetzt darauf, dass ich eine Frau sei? Ich bin ein Mann, der eine Frau hat, die auch neben mir ist..

Wir wollen halt gerne wissen, welche Möglichkeiten es gibt und was man Alternativ noch machen kann!

Unser Ziel ist es auch in keinsterweise zu Betrügen oder ähnliches! Meine Frau arbeitet dort seit ca. 13 Jahren, hat ein super Verhältnis zu denen dort und das will sie mit Sicherheit auch nicht ändern.

Selbstverständlich zieht man jede Möglichkeit in betracht und sucht nach der besten Lösung.

Also habe ich/wir das richtig verstanden. Nach den 14Monaten gibt es erstmal kein Geld. Was wird denn dann wieder als Bemessung genommen? Wenn sie dann wieder Schwanger ist, nimmt man die 12 Monate vor der 1. Schwangerschaft? Da das ja die Zeit war, wo sie zuletzt gearbeitet hat...!?

Wir bedanken uns für die Zahlreichen Informationen und die Hilfe.

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Re: Während Elternzeit schwanger

Antwort von Danyshope am 16.07.2017, 21:11 Uhr

Ich zitiere dich mal: Zudem hätte ich auch für 1Jahr Elternzeit beantragen können - und dennoch wieder schwanger werden... Wo ist da der Unterschied?

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Re: Während Elternzeit schwanger

Antwort von Danyshope am 16.07.2017, 21:14 Uhr

Und jein, man nimmt IMMER die 12 Monate vor Bezug. Allerdings werden eben die Zeiten ausgeklammert wo man im ersten Jahr EG bezogen hat, in einigen Fällen auch 14 Monate und dazu eben die Mutterschutzzeiten. All das habe ich dir aber bei Fr. Bader auch schon geschrieben. Doppelt mag ich nicht, zumal wenn ich mich wie gesagt verarscht fühle.

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Re: Während Elternzeit schwanger

Antwort von Airkan55 am 16.07.2017, 21:18 Uhr

Sorry das ich da in ICH-Form geschrieben habe. Denke es spielt keine Rolle ob meine Frau oder ich... Schließlich betrifft es ja uns beide :) Aber stimmt, ist wohl etwas verwirrend gewesen.

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Re: Während Elternzeit schwanger

Antwort von Airkan55 am 16.07.2017, 21:21 Uhr

Gucke dort nochmal nach. Und tut mir Leid, wenn du dir verarscht vorkommst, dem ist aber nicht so.

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