Bitte noch ein Baby

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Geschrieben von Emma-05 am 08.06.2008, 12:48 Uhr

Arbeitgeber!!

Eigentlich sollte man dem Arbeitgeber sofort bescheid geben, damit er die gesetzlichen Richtlinien ei8nhalten kann. Aber ich warte jetzt auch bis ich die 12. Woche hinter mir hab. Du darfst, wenn medizinisch nichts dagegen spricht bis zum Mutterschutz arbeiten. Aber unter der vorraussetzung, daß dein Arbeitgeber dir einen Arbeitsplatz bieten kann, der dem Mutterschutzgesetz entspricht. Wenn das dem Arbeitgeber nicht möglich kann er (ich weiß nur nicht wie) ein Berufsverbot erteilen, das wäre das gleiche, als wenn du krankgeschrieben bist.
Da du erst im August wieder anfangen möchtest zu arbeiten, weiß ich auch nicht so genau, ob du ihm nach Arbeitsantritt von deiner Schwangerschaft erzählst, oder ob du es vorher tust.
LG Emma-05

 
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