Wer trägt die Kosten?
Ungewollte Kinderlosigkeit wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht uneingeschränkt als Krankheit anerkannt. Sie übernehmen zwar die kompletten Kosten für die Diagnostik sowie eine rein medikamentöse Therapie, etwa zur Stimulation der Eizellreifung. Bei weitergehenden Kinderwunsch-Therapien aber, wie Insemination oder Befruchtung außerhalb des Körpers, müssen die Patienten seit der Gesundheitsreform 2004 eine Eigenleistung erbringen: Gesetzlich Versicherte müssen sich zur Hälfte an den Kosten für Kinderwunsch-Therapie und Medikamente beteiligen.
Die Kassen bewilligen bis zu
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8 Inseminationen im normalen oder optimierten Zyklus |
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3 Inseminationen im stimulierten Zyklus |
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insgesamt 3 Zyklen mit Befruchtung außerhalb des Körpers, sei es - In-vitro-Fertilisation (IVF) oder Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) |
Wobei im Falle von Befruchtung außerhalb des Körpers der dritte Zyklus nur dann von der Krankenkasse unterstützt wird, wenn in mindestens in einem der ersten beiden Zyklen eine Befruchtung eingetreten war.
Vor Beginn der Kinderwunsch-Therapie stellt das IVF-Zentrum einen Behandlungsplan auf. Darin sind sämtliche Kosten, getrennt für Mann und Frau, aufgelistet. Diese Aufstellung müssen beide bei ihrer Krankenkasse einreichen. Die Kasse übernimmt nur die Kosten, die für den bei ihr versicherten Partner entstehen.
Damit die Kasse zahlt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
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Das Paar mit Kinderwunsch ist verheiratet. Es darf keine Sterilisation aus familienplanerischen Gründen vorausgegangen sein. |
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Mann und Frau sind mindestens 25 Jahre alt, die Frau darf nicht älter als 39 Jahre, der Mann maximal 49 Jahre alt sein. |
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Die geplante Behandlung ist nach deutschem Recht erlaubt. |
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Ein anderer als der behandelnde Arzt muss festgestellt haben, dass die Therapie Aussicht auf Erfolg hat, und z.B. über soziale Aspekte aufgeklärt haben. |
Bei den privaten Krankenversicherungen kommt es auf den Vertrag an. Es ist ratsam, sich vorab zu erkundigen, ob die Versicherung in Ihrem Fall für die Kosten aufkommt. Besonders knifflig kann es werden, wenn einer der Ehepartner privat und der andere gesetzlich versichert ist. Weitere Informationen bekommen Sie beim Bundesverband der Reproduktionsmedizinischen Zentren.
Was müssen wir bei einem Kinderwunsch selbst zahlen?
Gesetzlich Versicherte müssen die Hälfte der Kosten für die von der Kasse bewilligten weiterführenden Kinderwunsch-Behandlungen selbst tragen. Bei einer Insemination kommen auf sie etwa 100 bis 500 Euro zu, bei IVF etwa 1.300 - 1.500 Euro, bei ICSI etwa 1.500 - 1.800 Euro. Die Höhe kann im Einzelfall variieren. z.B. je nach Medikamentenbedarf.
Bei Eingriffen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen, zahlen die Patienten voll. Das gilt auch bei einer fremdem Samenspende oder wenn ein Paar eine Sterilisation operativ rückgängig machen lässt oder beim Gefrierkonservieren überzähliger Eizellen. Auch für eine Behandlung im Ausland heißt es selbst aufkommen.
Bei Ehepaaren ersetzt das Finanzamt einen Teil der Kosten für die "künstliche Befruchtung". Sie können diese als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung geltend machen. Nach aktuellen Entscheidungen des Bundesfinanzhofes (= höchstes deutsches Finanzgericht) können diese Kosten nun auch im Falle von nicht verheirateten Partnern oder beim Einsatz von Samenspende geltend gemacht werden.
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