Bitte noch ein Baby

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Geschrieben von melle11 am 08.06.2008, 12:44 Uhr

Arbeitgeber!!

Soweit ich weiß, muss man dem Arbeitgeber bescheid geben, sobald man von der SS erfährt. Ich kenne aber viele die trotzdem die ersten 12. Wochen abgewartet haben. Der AG kann ja nicht nachweisen seit wann du es weißt.
Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor ET, man darf aber bis zum Schluss arbeiten wenn man will. Ich denke Arbeitsverbot gibts nur vom FA wenn es dem Schutz deines Babys dienen soll.
LG Melanie

 
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