Baby und Job

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Geschrieben von speedy am 28.06.2012, 13:35 Uhr

*hinterherhink*

Im Prinzip hast du recht - auch wenn du das niemals so erklären darfst, weil das dann ja ein doppelter Aufschlag wäre :)
Meist steht gerade bei kleinen Unt. der Steuerberater dahinter, der immer wieder darauf hinweist, dass sie halt auf korrekte Rechnungen und auf die Ausweisung von MWSt achten sollen.

An deiner Stelle würde ich wohl einfach sagen, dass du dich gem. der Kleinunternehmer-Regelung festgelegt hättest und daher keine MWSt ausweisen könntest, aber sie natürlich eine ordnungsgemäße Rechnung bekommen. Daran sollte keine Geschäftsbeziehung scheitern...

Gruß, Speedy

 
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