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Geschrieben von speedy am 27.06.2012, 8:58 Uhr

Kennt sich jemand aus mit Dienstleistungsvertrag / Rechnungsstellung ?

Hi,
du kannst als Freiberufler Rechnungen stellen.
Vor.:
1. Meldung als Freiberufler formlos schriftlich an das Finanzamt (Fragebögen etc. werden dann zugeschickt)
2. Beantragung einer Wirtschaftsnummer, damit du nicht deine lebenslange und persönliche Steuernummer auf den Rechnungen angeben musst.

Die Mindestanforderungen an Rechnungen findest du im Netz (Datum, laufende Nummerierung, Steuernummer...)

Auch als Kleinunternehmer hast du die Option, Umsatzsteuer auszuweisen - so ist es sogar der Standard, man kann sich aber von dieser Pflicht befreien lassen. Im Gegenzug kannst du dann auch immer die Vorsteuer abziehen, wenn du irgend etwas anschaffst. Allerdings musst du jedes Quartal eine Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch an das Finanzamt machen. Hast du es einmal durchschaut, ist das aber eine Sache von Minuten. Sonst kein weiterer Aufwand.

Gruß, Speedy

 
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