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Geschrieben von Ikmam am 26.06.2012, 23:12 Uhr

Kennt sich jemand aus mit Dienstleistungsvertrag / Rechnungsstellung ?

Guten Abend !

Bevor ich anfange mit Steuerberatern zu jonglieren, frag ich mal hier nach - vielleicht weiß ja jemand Bescheid.

Folgende Situation:

Ich arbeite seit längerem stundenweise freiberuflich (Ausbildung/Unterricht). Da es aufgrund der Situation (4 Kids,AE) nie zu mehr als 10 Wochenstunden bzw. "Reichtümern" kam, war es (unter Absprache auch mit dem Finanzamt) bislang ganz einfach: Ich hab´ meine Stunden gegeben, bar kassiert, Liste geführt, das ganze so wie es war angegeben in der Steuererklärung - fertig.

Nun geht langsam etwas mehr und gerade bietet sich eine schöne Möglichkeit Stunden aufzustocken. Jetzt hatten wir heute ein Gespräch. Meine Wunschvorstellung wäre eine Abstellung auf 400€-Basis gewesen - das haut aber leider nicht hin. Der Betrieb wird unter Landwirtschaft als GbR geführt und möchte meine Arbeit gern als "Dienstleistung" über monatliche Rechungsstellung abrechnen. Klar: Ich kann eine Rechnung schreiben, kein Ding. ABER - und hier wird es für mich als "BWL-Blondie" schwierig - sie brauchen angeblich eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwersteuer. Wenn ich aber hochrechne, falle ich so oder so und egal wie am Ende eigentlich unter diese Kleinunternehmer-Grenze, wo ich an sich ja keine MWST ausweisen muss - oder darf ???

Kann mich irgendwer bitte mal schlau machen wie das laufen sollte / könnte ?! Bislang war ja praktisch "Brutto=Netto" - KK zahle ich selber (freiwillig pflichtversichert), Rentenkasse bisher nicht.

Sorry, vielleicht ist die Frage dämlich aber ich blicke wirklich nicht durch ...

Danke und VG in´s Rund !

 
14 Antworten:

Re: Kennt sich jemand aus mit Dienstleistungsvertrag / Rechnungsstellung ?

Antwort von speedy am 27.06.2012, 8:58 Uhr

Hi,
du kannst als Freiberufler Rechnungen stellen.
Vor.:
1. Meldung als Freiberufler formlos schriftlich an das Finanzamt (Fragebögen etc. werden dann zugeschickt)
2. Beantragung einer Wirtschaftsnummer, damit du nicht deine lebenslange und persönliche Steuernummer auf den Rechnungen angeben musst.

Die Mindestanforderungen an Rechnungen findest du im Netz (Datum, laufende Nummerierung, Steuernummer...)

Auch als Kleinunternehmer hast du die Option, Umsatzsteuer auszuweisen - so ist es sogar der Standard, man kann sich aber von dieser Pflicht befreien lassen. Im Gegenzug kannst du dann auch immer die Vorsteuer abziehen, wenn du irgend etwas anschaffst. Allerdings musst du jedes Quartal eine Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch an das Finanzamt machen. Hast du es einmal durchschaut, ist das aber eine Sache von Minuten. Sonst kein weiterer Aufwand.

Gruß, Speedy

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DANKE

Antwort von Ikmam am 27.06.2012, 11:05 Uhr

Danke, Speedy !

Wirtschaftsnummer wird beim Finanzamt beantragt ?

Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer???) muss ich dann aber entweder auf allen oder auf keiner Rechnung angeben oder ? Also falls nötig eben einfach keine Befreiung beantragen und gut ist ? Was ist aber dann mit den bisherigen Kunden, die ja "rein netto" zahlen und (bislang) "ohne Rechnung" kennen ? Meine "Stammkunden" möchte ich natürlich nicht vergraulen, nur um es dem neuen recht zu machen ... ?!

Noch ne GANZ blöde Frage: Bislang kenne ich ja nur Brutto=Netto. Das Netto will ich logischerweise so beibehalten wie es ist. Würde das dann heißen, ich drück einfach die 19(?)% MWSt/Umsatzsteuer(?) bei der Rechnung auf´s Netto drauf oder muss ich noch irgend etwas beachten, wenn ich unter´m Strich auf den gleichen Stundensatz für mich kommen will ?

Sorry, in diesen Dingen bin ich leider wirklich völlig blank ...

VG und DANKE !

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Re: DANKE

Antwort von speedy am 27.06.2012, 15:08 Uhr

Hi,
du musst dann überall Umsatzsteuer ausweisen. Es sollte ja kein Problem sein, den bisherigen Kunden auch eine Re in die Hand zu drücken. Wenn es gewerbl. Kd sind, dürfte es kein Problem sein, wenn die MWSt noch drauf kommt - die können sie ja verrechnen, da es ja ein durchlaufender Posten ist. Wenn die allerdings erwarten, dass dein Preis inkl. MWSt ist, dann müsstest du die Steuer alleine tragen (und abführen).

Gruß, Speedy

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Re: Kennt sich jemand aus mit Dienstleistungsvertrag / Rechnungsstellung ?

Antwort von RaupeC am 27.06.2012, 21:16 Uhr

Hi,
ich bin zwar kein Steuerfachmann und man möge mich korrigieren, wenn ich jetzt was falsches sage, aber ich mache es seit Jahren so, dass alle die gleiche Rechnung bekommen. Egal ob Firma oder Privat. Es steht überall diese Klausel Kleinunternehmer nach §19 UStG drauf (genauen Wortlaut bitte nochmal googlen, hab den grad net zur Hand).
Meiner Meinung reicht das, denn da die USt ja eh ein durchlaufender Posten ist, dürfte es für die Firma ja egal sein, wenn Du keine berechnest. Dann müssen sie nix abführen und das Du keine berechnest, wird mit dem Satz der Kleinunternehmerregelung klar.
In Deinem Fall würdest Du halt anfangen, deine Bareinnahmen auch mit Rechnungsnummern zu versehen, damit die fortlaufende Nummerierung gewährleistet ist. Ggf. kannst Du auch nochmal beim FA anfragen, ob es reicht, wenn Du nur die Rechnungen für die GbR erstellst und den Rest per Kassenbuch weiterführst.
Frag doch sonst einfach nochmal bei der GbR nach, ich denke denen geht es nur um einen Beleg für ihre eigene Buchhaltung.
Der Rest ist auch wichtig, mit der Wirtschaftsnummer und Freiberufler, sowie das korrekte Erstellen von Rechnungen.
LG
Raupe

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Vielen Dank, Ihr beiden ! m.T.

Antwort von Ikmam am 27.06.2012, 23:27 Uhr

... genau das irritierte mich ja: Dieses bimsen auf Ausweisen der Umsatzsteuer/MWSt.

Ich mag meine Stammkunden (teils seid Jahren treu, was in meinem Job nicht die Regel ist) nicht verärgern - bislang sind das Privatkunden, die den Mehrwaufwand nicht absetzen könnten. Mit dem Stundensatz bin ich ohnehin sehr "nett"/sozial - daran möchte ich für mich nichts ändern, ein wenig rechnen sollte es sich ja schon.

Dazu kommt bei jedem neuen Kunden - also auch der landwirtschaftlichen GbR - die Unsicherheit, ob die Chemie langfristig paßt. Wenn´s dumm läuft, treibe ich einen riesen Aufwand und nach 4 Wochen ist der Job gestorben und die privaten sind zusätzlich grummelig oder abgesprungen.

Danke für´s "Hirn-anschieben", den Rest kläre ich jetzt einfach mal erst mit dem FA und dann mit der GbR ...

VG !

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GbR

Antwort von RaupeC am 28.06.2012, 6:39 Uhr

Würde mich interessieren, was die GbR sagt, ob ich da richtig vermute und es denen egal ist mit der Steuer, oder ob es tatsächlich für Gewerbekunden einen Nachteil hat, wenn sie keine Steuern abführen können... und wenn ja, wieso?
Vielleicht schreibst Du mir das kurz wenn Du es rausgefunden hast.
LG
Raupe

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Re: GbR

Antwort von Ikmam am 28.06.2012, 7:12 Uhr

Mach ich gerne, kein Ding !

VG !

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Korrektur - Bedeutung USt f. Unternehmen

Antwort von speedy am 28.06.2012, 9:13 Uhr

Hi,
es macht für ein Unternehmen durchaus einen Unterschied, ob sie eine Re mit ausgewiesener MWSt erhalten oder nicht. Ist die MWSt ausgewiesen, können sie diese als Vorsteuer abziehen, d.h. mit der eigenen Umsatzsteuer verrechnen. Faktisch zahlt ein Unternehmen für eingekaufte Leistungen keine MWSt, d.h. sie kaufen rechnerisch netto ein.

Wenn jetzt ein Kleinunternehmer kommt und keine MWSt ausweist, dürfen sie auch nichts verrechnen, d.h. die Leistung kostet sie knapp 20% mehr (immer ausgehend vom gleichen Basispreis). Daher die berechtigte Forderung nach ausgewiesener MWSt.

Gruß, Speedy

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@speedy

Antwort von RaupeC am 28.06.2012, 9:43 Uhr

Da stimme ich Dir zu, danke für den Hinweis.
Aaaaber: wenn ich jetzt einen Kunden habe, der USt bezahlen will, dann rechne ich die ja theoretisch auf meinen Basispreis drauf und somit hat der Kunde dann davon auch keinen "Gewinn" mehr, denn er zahlt ja trotzdem das gleiche an mich, außer das er halt USt mit VSt verrechnen kann, was für ihn ja aber auch zusätzliche Arbeit macht.
Daher verstehe ich den Sinn nicht, warum das für Unternehmen mit USt besser ist. Hoffe, ich habe mich nicht zu kompliziert ausgedrückt ;-)
Danke für Deine Nachhilfe ;)
LG
Raupe

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Re: @speedy

Antwort von speedy am 28.06.2012, 11:02 Uhr

Hi,
im Rahmen der Kleinunternehmer-Regelung ist es so, dass die MWSt in der Summe enthalten ist aber nicht ausgewiesen wird (=brutto-Preis)! Formal wäre es daher falsch, von dem bisherigen Preis auszugehen und dann nochmals die MWSt draufzuschlagen - dann würde es tatsächlich keinen Unterschied mehr machen :)

Im Rahmen der eigenen Kalkulation ist es daher wichtig, zu beachten, ob man viele Ausgaben hat oder eher nicht und wie es sich dann mit der Möglichkeit der Verrechnung verhält. Dementsprechend muss man dann seine Preise gestalten.

Gruß, Speedy

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Re: @speedy

Antwort von RaupeC am 28.06.2012, 11:13 Uhr

War mir so gar nicht bewusst, danke für die Nachhilfe, ich habe es jetzt verstanden ;-)

LG
Raupe

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*hinterherhink*

Antwort von Ikmam am 28.06.2012, 12:19 Uhr

... ok - aber in meinem Fall würde es dann definitiv keinen Unterschied machen oder ? Denn was ich bisher berechne, soll ja (für mich unter´m Strich) gleich bleiben - sprich: Müßte ich umstellen, würde ich in der Tat die Steuer zusätzlich aufschlagen. Also kann es der GbR - wenn ich Dir richtig gefolgt bin - egal sein ?!

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Re: *hinterherhink*

Antwort von speedy am 28.06.2012, 13:35 Uhr

Im Prinzip hast du recht - auch wenn du das niemals so erklären darfst, weil das dann ja ein doppelter Aufschlag wäre :)
Meist steht gerade bei kleinen Unt. der Steuerberater dahinter, der immer wieder darauf hinweist, dass sie halt auf korrekte Rechnungen und auf die Ausweisung von MWSt achten sollen.

An deiner Stelle würde ich wohl einfach sagen, dass du dich gem. der Kleinunternehmer-Regelung festgelegt hättest und daher keine MWSt ausweisen könntest, aber sie natürlich eine ordnungsgemäße Rechnung bekommen. Daran sollte keine Geschäftsbeziehung scheitern...

Gruß, Speedy

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Re: *hinterherhink*

Antwort von Ikmam am 28.06.2012, 14:45 Uhr

Wunderbar, vielen Dank, Speedy !

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