Geschrieben von speedy am 28.06.2012, 9:13 Uhr |
Korrektur - Bedeutung USt f. Unternehmen
Hi,
es macht für ein Unternehmen durchaus einen Unterschied, ob sie eine Re mit ausgewiesener MWSt erhalten oder nicht. Ist die MWSt ausgewiesen, können sie diese als Vorsteuer abziehen, d.h. mit der eigenen Umsatzsteuer verrechnen. Faktisch zahlt ein Unternehmen für eingekaufte Leistungen keine MWSt, d.h. sie kaufen rechnerisch netto ein.
Wenn jetzt ein Kleinunternehmer kommt und keine MWSt ausweist, dürfen sie auch nichts verrechnen, d.h. die Leistung kostet sie knapp 20% mehr (immer ausgehend vom gleichen Basispreis). Daher die berechtigte Forderung nach ausgewiesener MWSt.
Gruß, Speedy
- Kennt sich jemand aus mit Dienstleistungsvertrag / Rechnungsstellung ? - Ikmam 26.06.12, 23:12
- Re: Kennt sich jemand aus mit Dienstleistungsvertrag / Rechnungsstellung ? - speedy 27.06.12, 8:58
- Re: Kennt sich jemand aus mit Dienstleistungsvertrag / Rechnungsstellung ? - RaupeC 27.06.12, 21:16
- Vielen Dank, Ihr beiden ! m.T. - Ikmam 27.06.12, 23:27
- Korrektur - Bedeutung USt f. Unternehmen - speedy 28.06.12, 9:13
- @speedy - RaupeC 28.06.12, 9:43
- Re: @speedy - speedy 28.06.12, 11:02
- Re: @speedy - RaupeC 28.06.12, 11:13
- *hinterherhink* - Ikmam 28.06.12, 12:19
- Re: *hinterherhink* - speedy 28.06.12, 13:35
- Re: *hinterherhink* - Ikmam 28.06.12, 14:45
- Re: *hinterherhink* - speedy 28.06.12, 13:35
- Re: @speedy - speedy 28.06.12, 11:02
- @speedy - RaupeC 28.06.12, 9:43
Arbeitsvertrag
Arbeiten auf Honorarbasis, wenn ansonsten "nur" Minijob??
Bitte um hilfe wegen Bewerbung während der Eltern zeit ob das in ordnung ist!!!
Kann mir jemand helfen bzw nen Tipp geben???
Auch mal ein Artikel
Ausbildung zur Tagesmutter, hat jemand Erfahrung?
Nochmal zum Thema "Kind krank" wie Betreuung geregelt
Bin irgendwie frustriert.....
Jemand der nochmal die Schulbank drückt hier? Lernmethoden