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Geschrieben von speedy am 28.06.2012, 9:13 Uhr

Korrektur - Bedeutung USt f. Unternehmen

Hi,
es macht für ein Unternehmen durchaus einen Unterschied, ob sie eine Re mit ausgewiesener MWSt erhalten oder nicht. Ist die MWSt ausgewiesen, können sie diese als Vorsteuer abziehen, d.h. mit der eigenen Umsatzsteuer verrechnen. Faktisch zahlt ein Unternehmen für eingekaufte Leistungen keine MWSt, d.h. sie kaufen rechnerisch netto ein.

Wenn jetzt ein Kleinunternehmer kommt und keine MWSt ausweist, dürfen sie auch nichts verrechnen, d.h. die Leistung kostet sie knapp 20% mehr (immer ausgehend vom gleichen Basispreis). Daher die berechtigte Forderung nach ausgewiesener MWSt.

Gruß, Speedy

 
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