Geschrieben von speedy am 11.04.2013, 19:34 Uhr |
Wenn der alte AG die Überstunden nachträglich als Ehrenamt definiert..
Hi,
da kannst und solltest du gegen angehen. Du hast hoffentlich einen schriftlichen Arbeitsvertrag und die Protokolle der vergangenen Sitzungen. Das ist ganz normales Arbeitsrecht und wie viel Arbeit du ehrenamtlich erbringst, ist ganz alleine deine Entscheidung, da dich ja niemand verpflichten kann, ehrenamtlich tätig zu werden.
Nutz die RechtsschutzVS und mach einen Termin bei einem Arbeitsrechtler.
Gruß, Speedy
- Wenn der alte AG die Überstunden nachträglich als "Ehrenamt" definiert.. - micha67 11.04.13, 16:24
- Re: Wenn der alte AG die Überstunden nachträglich als "Ehrenamt" definiert.. - shinead 11.04.13, 17:05
- Re: Wenn der alte AG die Überstunden nachträglich als "Ehrenamt" definiert.. - Steffi528 11.04.13, 17:20
- Danke für den Tipp - micha67 11.04.13, 17:34
- Re: Danke für den Tipp - Emmasmamma 11.04.13, 17:43
- @Emmasmamma - micha67 11.04.13, 19:56
- Re: Danke für den Tipp - Emmasmamma 11.04.13, 17:43
- Danke für den Tipp - micha67 11.04.13, 17:34
- Re: Wenn der alte AG die Überstunden nachträglich als "Ehrenamt" definiert.. - Steffi528 11.04.13, 17:20
- Re: Wenn der alte AG die Überstunden nachträglich als "Ehrenamt" definiert.. - Pamo 11.04.13, 18:53
- Re: Wenn der alte AG die Überstunden nachträglich als "Ehrenamt" definiert.. - speedy 11.04.13, 19:34
- Re: Wenn der alte AG die Überstunden nachträglich als "Ehrenamt" definiert.. - shinead 11.04.13, 17:05
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