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Geschrieben von Henni am 16.03.2009, 9:46 Uhr

Lehrerin und Rente...wer kennt sich aus?

Hallo

also 25 Jahre werde cih wohl noch arbeiten *g* dennoch die frage: wie sieht es denn mit der rente bei uns Lehrerinennen (verbeamtet) aus? Ich arbeite nun seit Jahren nur halb, hab auch eigetnlich keinen Bedarf (zeitlich und finanziell) an mehr, möchte aber doch später auch genug Rente bekommen.... da muss man dann aber doch über eine bestimmte Stundenzahl hinauskommen, oder wie ist das? Mir hat mal jemand geraten, immer min 3/4 zu arbeiten...aber warum? Ehrlich: ich kenne mich da peinlicherweiese NULL aus....wen muss ichf ragen? wer hat nen Link? Oder wer kann es mir womöglich erklären???

Danke, Henni

 
6 Antworten:

Das Zauberwort heißt "Pension"

Antwort von Tinai am 16.03.2009, 9:55 Uhr

Und darüber müsstest Du was finden.
Rente bekommt man von der BfA und darüber bist Du nicht versichert (freu Dich :-))

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Re: Das Zauberwort heißt "Pension" *g* schäm..stimmt...

Antwort von Henni am 16.03.2009, 10:50 Uhr

e

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Re: Das Zauberwort heißt "Pension" *g* schäm..stimmt...

Antwort von dieElle am 16.03.2009, 14:49 Uhr

Hallo Henni!

Ich weiß jetzt nicht, in welchem Bundesland Du arbeitest, aber ggf. wäre wohl genau diese Website die richtige für Dich. Ansonsten wende Dich an´s LBV Deines Bundesamtes.

Ich selbst bin Kommunalbeamtin und kann Dir verraten, dass es nach einer bestimmten Anzahl von geleisteten Dienstjahren einen bestimmten Prozentsatz der zuletzt gezahlten Bezüge gibt.
Es ist also nicht, wie bei Arbeitnehmern, dass je nach Stellenumfang in die Rentenkasse eingezahlt wird. Wenn Du als Beamtin also z.B. 20 Jahre vollzeit gearbeitet hast und dann die letzten Jahre teilzeit, wird Deine Pension sich nach den Bezügen berechnen, die Du in den Jahren vor Deiner Pensionierung erhalten hast. Völlig egal, ob Du viel längere Zeit als Vollzeitkraft tätig warst. Umgekehrt ist es natürlich genauso!

Kann also ein Vorteil, aber auch ein Nachteil sein! Frag die Personalbehörte (Bez-Reg und das LBV), da werden sie sicherlich geholfen!

LG, dieElle

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Re: Das Zauberwort heißt "Pension" *g* schäm..stimmt...

Antwort von Henni am 16.03.2009, 19:13 Uhr

Hallo

aber das ist doch paradox, oder ?? Dann wäre es ja wurschtegal, wie lange ich Halb arbeite, so lange ich mit 60 Jahren oder so noch mla voll aufstocke...im ernst?

Und: welche Webseite meintest du denn?

Danke! Henni

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Re: Lehrerin und Rente...wer kennt sich aus?

Antwort von Sabri am 16.03.2009, 22:31 Uhr

Nein, die Teilzeittätigkeit wirkt sich schon auf die Höhe der Pension aus. Für NRW kannst du dir deine Pension ausrechnen unter www.beamtenversorgung.nrw.de.
Gruß, Sabri

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Re: Lehrerin und Rente...wer kennt sich aus?

Antwort von dieElle am 17.03.2009, 17:59 Uhr

Jo, hast Recht Sabri. Es wirkt sich auf den Versorgungssatz aus! Aber dieser Satz wird nunmal von den zuletzt gezahlten, ruhegehaltfähigen Bezügen bezahlt... Und wer halt zuletzt Teilzeit gearbeitet hat, der erhält entsprechend davon auch seine Pension.
Von daher wäre es schon ratsam, noch rechtzeitig auf Vollzeit aufzustocken. Ich glaube allerdings (und glauben heißt nicht wissen), dass es da irgendeinen Riegel gibt, der verhindert, dass kurz vor Pensionseintritt nochmal eben ein "bißchen" vollzeit gearbeitet wird, um die höhere Pension zu erhalten.

Gruß, dieElle

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