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Geschrieben von speedy am 01.04.2012, 20:41 Uhr

Gericht

Hi,
du bist anwaltlich vertreten, dann wird dein Anwalt dir erklären, auf welche Fragen du antworten musst und auf welche er antwortet. Wenn in der Ladung schon steht, dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht, dann hast du auch einen Anspruch auf Arbeitsentgelt, sofern du deine Arbeitsbereitschaft anzeigst (sprich, dass du deinem AG mitteilst, dass du bereit bist, vertragsgemäß bis zur wirksamen Kündigung zu arbeiten, sofern er das möchte) - aber auch das sollte dein Anwalt bereits erledigt haben. Wenn du einfach wegbleibst, hast du natürlich keinen Anspruch auf Lohn und riskierst zusätzlich eine sofort wirksame fristlose Kündigung. Dann braucht es auch keinen gerichtlichen Vergleich mehr...

Gruß, Speedy

 
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