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Geschrieben von speedy am 30.03.2012, 21:12 Uhr

Gericht

Hi,
wenn du Mahnbescheid schreibst, dann geht es um eine Geldforderung? Wenn der AG den Mahnbescheid zurückweist, dann geht das Verfahren mit dem Einverständnis des Antragstellers in ein streitiges Verfahren über (=Gericht). Und dann bist du auch als Partei geladen und da kann das persönliche Erscheinen durchaus durch den Richter angeordnet werden (habe ich auch immer gerne gemacht - dann sieht man, um wen es eigentlich geht und kann die Situation besser einschätzen). Du wirst dann antanzen müssen.

Gruß, Speedy

 
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