Baby und Job

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von arlett1978  am 01.04.2012, 10:38 Uhr

Gericht

Nein, das ist nicht richtig. Es kann sein, dass das Gericht sagt, die Kündigung ist wirksam. Und dann? Wie bekommt der AG sein Geld wieder?

Du musst da persönlich erscheinen, weil das Gericht einen Vergleich will. Und dem Vergleich musst du ja zustimmen. Es wird wohl bei dir auf eine fristgerechte Kündigung während der Probezeit hinauslaufen. Und wenn der AG mit dem Vergleich einverstanden ist, dann bekommst du dein Geld.

Hoffentlich warst du schon beim Arbeitsamt, sonst bekommst du da noch ne Sperre.

 
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