Baby und Job

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Geschrieben von Oktaevlein am 17.03.2014, 20:25 Uhr

Frage

Hallo,

"In Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten besteht ein Anspruch auf Teilzeiterwerbstätigkeit zwischen 15 und 30 Wochen-stunden, wenn keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen-stehen."

Das habe ich hier gefunden:

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=,rwb=true.pdf

Ist natürlich die Frage, wie nun dringende betriebliche Gründe auszulegen sind.

Viel Glück!

 
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