Geschrieben von Oktaevlein am 17.03.2014, 20:25 Uhr |
Frage
Hallo,
"In Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten besteht ein Anspruch auf Teilzeiterwerbstätigkeit zwischen 15 und 30 Wochen-stunden, wenn keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen-stehen."
Das habe ich hier gefunden:
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=,rwb=true.pdf
Ist natürlich die Frage, wie nun dringende betriebliche Gründe auszulegen sind.
Viel Glück!