Geschrieben von frg2706 am 17.03.2014, 20:10 Uhr |
Frage
Danke für die ausführliche Antwort. Verstehe ich das richtig, dass sich das auf einen Wiedereinstieg nach einer Elternzeit bezieht? Ich befinde mich zwar in EZ, arbeite aber meine erlaubten 30 Wochenstunden.
Grundsätzlich bin ich ja zufrieden in meiner Arbeit und möchte eigentlich nicht kündigen. Möchte halt weniger arbeiten, weil mir halt mein Familienleben vorgeht.