Geschrieben von Nanahusky am 09.01.2012, 17:46 Uhr |
arbeitslosengeld bei aufhebunsvertrag oder selber kündigen?
Hallo,
wer kann mir da helfen,da das Expertenforum nur bei schwangerchaft ec. antwortet.
Ich arbeite schon lange in einer großen Firma in 2 Schichten und gelegentlich am Samstag. nach meiner Elternzeit bin ich seit 2 Jahren wieder in Teilzeit arbeiten(2-3ganze Tage in der Woche in Früh und Spätschicht und gel. samstag als Überstunden)Nun soll bei uns die "Rollende Woche" gearbeitet werden.
Das kann ich aber nicht, da meine Kinder ja nur bis 16 uhr in den Kiga/ogs gehen.und nicht am Wochenende betreut werden. Mein Mann arbeitet auch häufig am Wochenende. Bisher ging es nur mit absprachen und mehr schlecht als recht. In meinem Arbeitsvertrag(noch von ganz am Anfang) steht: in Früh und Spätschicht, inkl. Samstag und Sonntagarbeit), nach der Elternzeit ist kein neuer Vertrag gemacht worden sondern nur ein Brief das ich 20 h in der Woche arbeite).
Wenn ich jetzt zu meinem Chef gehe weis ich nicht ob er einem Aufhebungsvertrag(ist das Kündigung in beiderseitigem einvernehmen ?) zustimmt oder ich selbst Kündigen muss?
wie ist das mit arbeitslosengeld wann bekommt man welches?
Vielen dank nanahusky
Re: arbeitslosengeld bei aufhebunsvertrag oder selber kündigen?
Antwort von Nirena am 09.01.2012, 19:56 Uhr
Ich vermute, dass du in beiden Fällen eine 3monatige Sperre bekommst und erst dann Arbeitslosengeld - aber am sinnvollsten rufst du einfach mal beim Arbeitsamt an und fragst nach.
LG
Nini
Re: arbeitslosengeld bei aufhebunsvertrag oder selber kündigen?
Antwort von mondstaub am 09.01.2012, 20:12 Uhr
Ich habe vor einigen Jahren selbst gekündigt, weil sich die Arbeitszeiten damals nicht mehr mit einem Kleinkind vereinbaren ließen. Das Arbeitsamt hatte Verständnis und ich bekam keine Sperre. Rede mal mit deinem Sachbearbeiter.
LG
Re: arbeitslosengeld bei aufhebunsvertrag oder selber kündigen?
Antwort von Ingi74 am 10.01.2012, 16:04 Uhr
Bei einem Aufhebungsvertrag (über den sich beide einigen) muss es nicht zu einer Sperre kommen.
Bei mir war es so, dass drinstand, dass ansonsten eine betriebsbedingte Kündigung unvermeidbar wäre. Da gab es keine Sperre.
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