Geschrieben von golfer am 08.01.2012, 20:29 Uhr |
Mehrarbeit/Auszahlen/Abfeiern
kann ich gezwungen werden mir die Mehrarbeit auszahlen zu lassen oder habe ich Anspruch auf Freizeitausgleich......wenn ja in welcher Form.....es gibt keine gleitzeitregelungen sondern nur ganz starre Arbeitszeiten....allerdings werden Überstunden angeodrnet und es erfolgt keine Zusicherung auf Freizeitausgleich.....
Mehrarbeit oder Überstunden?
Antwort von Tinai am 09.01.2012, 9:53 Uhr
Mehrarbeit und Überstunden sind ein Unterschied.
Wenn Du angeordnete Überstunden meinst, dann hast Du Dir die Antwort selbst gegeben.
Bei Mehrarbeit hast Du gar keine Ansprüche, weder auf Auszahlung noch auf Freizeitausgleich.
Allerdings geht das aus Deinem Posting nicht eindeutig hervor, was Du meinst und wie das im Betrieb gehandhabt wird.
Aber Dein AG scheint das im Arbeitsvertrag oder der BV festgelegt zu haben, guck am besten dort nach.
Gruß Tina
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