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Geschrieben von wallekind am 14.06.2009, 22:00 Uhr

Arbeitslosengeld

Hallo, mache mir Gedanken zu folgendem:

Wenn ich mich von meinem Arbeitgeber nach dem Erziehungsurlaub kündigen lasse, wo nach wird dann das Arbeitslosengeld bemessen? War 3 Jahre nicht berufstätig. Richtet sich das nach dem Gehalt vor der Schwangerschaft???
Weiß das jemand?
Danke

 
3 Antworten:

Re: Arbeitslosengeld

Antwort von y.jack am 14.06.2009, 22:14 Uhr

Also ich wurde nach 3 Jahren Erziehungszeit nicht wieder eingestellt worden, da ich in der 28. Woche schwanger war mit meinem zweiten Kind. Bin dann zum Arbeitsamt um mich arbeitslos zu melden. Musste ich damit ich von der Krankenkasse Mutterschutzgeld bekam.
Bei mir wurde ein Gehaltdurchschnitt (Deutschlandweit) angerechnet für meinen ausgeübten Beruf. Bin gelernte Bauzeichnerin und hab nicht ganz 600 Euro arbeitslosen Geld bekommen bis zum Mutterschutz.

So wars bei mir ich weiß nicht ob das bei Dir auch zählt. Sorry.

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Re: Arbeitslosengeld

Antwort von Moneypenny77* am 15.06.2009, 11:35 Uhr

Es wird das durchschnittliche Gehalt nach Ausbildungsstand zugrunde gelegt (heißt irgendwie anders), wenn man länger als 1 Jahr kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen hatte.

Richtet sich also nicht nach Beruf, sondern danach, welchen Abschluss man hat. Davon dann 60/67 % auf das Netto (also wiederum abhängig von der Lohnsteuerklasse).

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Re: fiktiv nach qualifizierungsstufen ( 4 Stück gibt es )

Antwort von la_luna200977 am 16.06.2009, 10:59 Uhr

das war bei mir genauso und ich bin in der glücklichen Lage mehr zu bekommen, als wenn mein letztes Gehalt zu Gunde gelegt worden wäre ;-)
Meist ist es aber genau anders rum.

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