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Geschrieben von Benedikte am 17.08.2014, 17:37 Uhr

Abmahnung

also, sie ist ja der Mitarbeiterin vorgestzt, dh, sie ist verantwortlich dafuer, dass diese ordentlich arbeitet und muss sich deren Ergebnisse zurechnen lassen. Wozu wird sie sonst als Vorgesetzte eingesetzt und bezahlt.

Selber muss sie die Sachen handfest machen, also erstmal Personalfuerhungsgespraech, so waere das bei uns, mit aktenvermerk ggf., dann das ganze zur Akte, auch sich selbst zu schuzetzen, wenn das nicht reicht, einbeziehung der Verwaltung, weiteres Gespraech, dann abmahnung und eben die ganze Interventionskette bis zur Kuendigung

ist aber sehr sehr unangenehm. Ich habe eine Mitarbeiterin, mit der ich mich im wesentlichen gut vertrage, die aber unglaublich viel Provatkrams macht so dass ihre eigentliche arbeit oft huschig ist und dann kriege ich sie dreuber (veraltete Adresslisten vorzugsweise).

aber es geht nicht anders, dafuer wirsd man besser bezahlt und man selber hat, im Ggegensatz zum Oberchef auch den Ueberblick wer eben pfuscht.

ganz wixhtig ist, dass sie klarmacht, schriftlich nachvollziehbar, dass sie sich im Rahmen IHRER Moeglichkeiten um abbhilfe bemueht hat

und das sollte sie umgehend tin, sachlich, schriftlich , nachvollziehbar,

Benedikte

 
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