Geschrieben von KKM am 12.08.2014, 18:55 Uhr |
Abmahnung
Ich brauche mal einen Rat..
Vorab:
Es geht NICHT um eine Küche sondern um eine ähnliche Konstellation...
Angenommen, Ihr seid Küchenchef. Ein Mitarbeiter in der Küche ist unordentlich. Das habt Ihr dem Mitarbeiter auch gesagt.
Plötzlich bekommt Ihr Post vom Restaurantbesitzer mit Fotos der unordentlichen Küche mit einer Abmahnung, weil Ihr Euren Pflichten nicht nachkommt.
Ihr seid schon seit 12 Jahren im Restaurant beschäftigt. Der Laden läuft schlecht und Ihr seid Euch sicher, dass das ein Vorwand ist, um Euch zu kündigen, weil Ihr zu teuer seid...
Was tun?
NEIN, es gibt KEINE GESUNDHEITSGEFÄHRDUNG, weil es sich nicht um die Gastronomie handelt
Re: Abmahnung
Antwort von Pamo am 12.08.2014, 20:17 Uhr
Ich würde der Abmahnung schriftlich widersprechen und mich ansonsten schnell nach einer Jobalternative umsehen. Wenn der AG dich loswerden will oder muss, dann kann es nicht langfristig weitergehen.
Die erste Abmahnung ist janoch keine Kündigung
Antwort von Trini am 12.08.2014, 20:20 Uhr
Ich würde das Gespräch mit dem Chef suchen und natürlich auchden entsprechenden Mitarbeiter stärker kontrollieren.
Notfalls muss man dann entweder dahinter stehen oder mit anfassen, wenn man den Job behalten will.
Trini
Re: Abmahnung
Antwort von speedy am 12.08.2014, 21:15 Uhr
Tja, wenn dir als Vorgesetzte bereits bekannt ist, dass dein Mitarbeiter nicht ordentlich arbeitet, dann bist du erst recht in der Pflicht, das zu ändern und dort stärker zu führen. Von daher passt die Abmahnung schon. Denk mal drüber nach und schau nach vorn.
Gruß Speedy
Re: Abmahnung
Antwort von KKM am 13.08.2014, 5:50 Uhr
Zum Glück betrifft es mich nicht persönlich....
Ist auf jeden Fall eine doofe Situation :-(
Re: Abmahnung
Antwort von Himbaer am 13.08.2014, 7:53 Uhr
Hallo,
mein Mann ist im Betriebsrat und sagte auch, dass die Abmahnung in der Situation, so wie du sie beschreibst vollkommen korrekt ist.
Re: Abmahnung
Antwort von KKM am 13.08.2014, 16:24 Uhr
Wie sollte dann das künftige Verhalten aussehen?
Soll man selbst den unordentlichen Mitarbeiter abmahnen? Es ist vollkommen unmöglich, immer hinter ihm zu stehen.
Gespräche, leider nichts schriftliches, zu diesem Thema gab es ja bereits...
Und dann eine Meldung zum Restaurantchef machen, dass der Mitarbeiter immer noch unordentlich ist?
Genau so!
Antwort von Trini am 13.08.2014, 17:12 Uhr
Deshalb schrieb ich ja, er/sie muss das Gespräch mit dem Chef suchen.
Ihm über die Probleme mit dem MA berichten.
Dann kann der den MA abmahnen.
Ich könnte meine TA auch nicht selbst abmahnen, geht nur über den Chef und mit Personalratsbeteiligung.
Trini
Re: Abmahnung
Antwort von speedy am 13.08.2014, 20:23 Uhr
Hi,
die wenigsten Vorgesetzten haben die Befugnis, selbst eine Abmahnung zu veranlassen, aber bei Problemen mit einem Mitarbeiter gilt immer:
1. pers. Gespräch mit der Aufforderung, den Anweisungen nachzukommen und Dokumentation (Gesprächsprotokoll), ggf. Androhung von Konsequenzen
2. bei weiterem Verstoß und keiner Möglichkeit, das Verhalten durch Handlungen des Vorgesetzten abzustellen: Meldung an den höchsten Vorgesetzten/Geschäftsführer o.ä. mit der Konsequenz der Abmahnung an den Mitarbeiter. Dabei muss sich der Vorgesetzte allerdings stets fragen lassen, warum seine Anweisungen von dem MA ignoriert werden, bzw. warum er sich nicht durchsetzen kann. Gibt es noch Möglichkeiten, auf den MA einzuwirken, wird keine Abmahnung erfolgen (höchstens des Vorgesetzten). Hier besteht z.B. die Möglichkeit, die Küche regelmäßig zu prüfen und ggf. Mehrarbeit anzuordnen, sofern mit dem ArbZeitG vereinbar.
3. fristlose Kündigung bei erneutem Verstoß in der selben Angelegenheit
Gruß, Speedy
Re: Abmahnung
Antwort von Benedikte am 17.08.2014, 17:37 Uhr
also, sie ist ja der Mitarbeiterin vorgestzt, dh, sie ist verantwortlich dafuer, dass diese ordentlich arbeitet und muss sich deren Ergebnisse zurechnen lassen. Wozu wird sie sonst als Vorgesetzte eingesetzt und bezahlt.
Selber muss sie die Sachen handfest machen, also erstmal Personalfuerhungsgespraech, so waere das bei uns, mit aktenvermerk ggf., dann das ganze zur Akte, auch sich selbst zu schuzetzen, wenn das nicht reicht, einbeziehung der Verwaltung, weiteres Gespraech, dann abmahnung und eben die ganze Interventionskette bis zur Kuendigung
ist aber sehr sehr unangenehm. Ich habe eine Mitarbeiterin, mit der ich mich im wesentlichen gut vertrage, die aber unglaublich viel Provatkrams macht so dass ihre eigentliche arbeit oft huschig ist und dann kriege ich sie dreuber (veraltete Adresslisten vorzugsweise).
aber es geht nicht anders, dafuer wirsd man besser bezahlt und man selber hat, im Ggegensatz zum Oberchef auch den Ueberblick wer eben pfuscht.
ganz wixhtig ist, dass sie klarmacht, schriftlich nachvollziehbar, dass sie sich im Rahmen IHRER Moeglichkeiten um abbhilfe bemueht hat
und das sollte sie umgehend tin, sachlich, schriftlich , nachvollziehbar,
Benedikte
Re: Abmahnung
Antwort von KKM am 17.08.2014, 22:28 Uhr
Danke erst einmal!
Gespräche mit dem unordentlichen Mitarbeiter gab es ja, nur leider nicht dokumentiert.
Es gilt wirklich der Bundeswehrspruch: Melden macht frei
Es ist halt gigantisch viel Arbeit, der Küchenchef hat mehrere Hundert Überstunden und einfach nicht die Kapazität, hinter dem Mitarbeiter herzuräumen...
Die Abmahnung kam im Urlaub, der hatte natürlich keinerlei Erholungswert....
Morgen ist der 1. Arbeitstag :-(
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