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Geschrieben von Jule77 am 27.01.2009, 18:46 Uhr

zwei Abmahnungen...bitte lesen

Hallo. Ich bin Bürokauffrau in einem mittelständischen Betrieb mit Weiterbildung zur Fachkraft für einkauf und Laerlogistik und verdiene mit 35 std./Woche 1600 € brutto. Ich finde es zu wenig, habe das Thema schön öfter angesprochen ( Wohnort ist NRW), letzt sagte ich zu meinem Chef in nicht so tollem Tonfall, daß ich endlich mehr Geld wolle, sonst würde ich kündigen. Er fragte ob ich was neues habe. Ich sagte nein. Er wollte daraufhin mich kündigen, weil er meinte ich hätte ihn erpresst. Ich bettelte rum, da wir als Familie eh sehr knapp bei Kasse sind und es gab für mein Verhalten eine Abmahnung. Eh ich die hatte, gab es schon die zweite, weil ich einen Kollegen bloßgestellt hätte, das sei dem Chef zu Ohren gekommen ( ich habe gesagt, daß ich es ungerecht finde, daß er ein schickeres Büro habe als Außendienstmitarbeiter als mache Kollegen intern, die den ganzen Tag da sind). Und das sagte ich halt in Anwesenheit von drei anderen Kollegen. So hagelte es zwei Abmahnungen an einem Tag. Ich bekam sie heute. Einmal wegen meines Verhaltens am 16.01. und einmal für das Verhalten am 21.01. meine Stelle hat der Chef neu ausgeschrieben. In einer Zeitungsannonce. Bewerbungen nur per Email. jetzt bewerbe ich mich natürlich sehr intensiv ( mit schlechten Aussichten wahrscheinlich). Stimmt es das im Zeugnis stehen darf, daß ich abgemahnt wurde? Mein Mann sagt sowas. Wenn ich gehe, wird mein neuer Arbeitgeber ja ein Abschlußzeugnis haben wollen. Ein Zwischenzeugnis von Ende 2006 habe ich wegen Chefwechsel übrigens. Das war gut. Bitte um eure Antworten! Eure Kerstin

 
12 Antworten:

Re: zwei Abmahnungen...bitte lesen

Antwort von ferkelchen am 27.01.2009, 19:41 Uhr

Hallo,

man sollte nicht pokern wenn man kein Ass im Ärmel hat.

Machen kannst Du nix, ausser die Kollegen fragen wer Dich angezinkt hat

LG

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Re: zwei Abmahnungen...bitte lesen

Antwort von Jule77 am 27.01.2009, 21:27 Uhr

Natürlich war es scheiße, aber es wurmt mich halt, daß ich trotz Abi, Fortbildung etc. sowenig verdiene. Frage ist aber eigentlich: Darf im Zeugnis stehen, daß ich abgemahnt wurde? LG

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Nein,

Antwort von Nirena am 27.01.2009, 21:33 Uhr

...eine Abmahnung darf nicht im Zeugnis stehen.
Lg
Nini

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Persönliche Einschätzung (vorsicht lang!)

Antwort von seestern78 am 27.01.2009, 22:06 Uhr

Eine Abmahnung darf nicht im Zeugnis stehen. Er muss Dir sogar ein gutes Zeugnis ausstellen. Manche Leute klagen sogar eines ein, wenn sie totalen Bockmist gebaut haben und bekommen recht.

Ich glaube, dass Du bei einer 35 Stunden Woche mit 1600 Euro gut dabei bist. Ich habe in der gleichen Branche damals bei einer 40Std Woche als Berufsanfänger 3000 DM brutto also etwa 1500 Euro brutto verdient. Dir kommt es nur so wenig vor, weil die Kosten heutzutage immer steigen, aber der Verdienst nicht wirlich mitgestiegen ist. So geht es wohl vielen.

Ich habe das Gefühl, der Chef hat Dich schon ein bißchen auf dem Kieker und hat seine Chance genutzt. Ansonsten hätte er Dir nicht für so zwei Lapalien (1. Fast jeder will mehr Geld und manche sagen das auch mal, zumindest muss man mit seinem Chef drüber reden können und 2. Neid oder Lästerei gibt es überall und ist trotzdem kein Kündigungsgrund) gleich zwei Abmahnungen gegeben. Tut mir echt leid, aber das ist mein Eindruck.

Ich habe häufig das gleiche Problem. Ich kann meinen Mund nicht halten und zeige wenig Einsicht. Ich sage so oft die Wahrheit oder ärgere mich öffentlich, so dass ich oft anecke. Zum Glück ist meinem jetzigen Chef das fast egal, weil ich meinen Job gut mache und er mich lieber wieder runterfährt als jemanden neues einzuarbeiten.

Gruss Katrin

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Re: zwei Abmahnungen...bitte lesen

Antwort von Annas Truppe am 28.01.2009, 1:39 Uhr

Hallo Kerstin,

die erste Frage ist doch, ob die beiden Abmahnungen überhaupt gerechtfertigt sind. Das bezweifele ich nach deiner Schilderung.
Kündigung ist das gute Recht des Arbeitnehmers und Kündigung, weil man nicht das gewünschte Gehalt erhält, nachvollziehbar und häufig. Gegen welche arbeitsvertragliche Pflichten sollte eine solche (fristgemäße) Kündigung denn verstoßen ? Anders wäre es etwa, wenn jemand erklärt : "Ich komme ab morgen nicht mehr zur Arbeit, wenn ich nicht sofort mehr Gehalt bekomme".

Der zweite Vorfall hört sich auch nicht nach einem so schweren Fehlverhalten an, dass eine Abmahnung gerechtfertigt wäre. Kritik an Entscheidungen eines Vorgesetzten kann man schon mal üben. Solange sie sachlich und auf den Punkt gebracht ist und nicht pauschal dem Chef alle Fähigkeiten abspricht, muss er damit leben. Andauernde Lästereien - sowohl bez. Chef oder Kollegen - wären da sicher wieder anders zu beurteilen.

Wegen einer deiner Meinung nach unberechtigten Abmahnung kannst du eine Gegendarstellung abgeben. Die könnte für einen evt. Kündigunsprozess von Bedeutung sein.
Google danach doch einmal und schau auch, ob die Abmahnungen überhaupt ansonsten nach Form und Inhalt richtig sind. Da kann ein Chef viel falsch machen...

Auch wenn du dich bereits auf andere Stellen bewirbst, kann es ja sein, dass du nicht so schnell etwas findest, dein Chef aber schon vorher neu besetzen will und dann einen Vorwand für eine Kündigung sucht. Da solltest du die Abmahnungen nicht einfach so hinnehmen.

Gruß Anna

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Re: zwei Abmahnungen...bitte lesen

Antwort von Tinai am 28.01.2009, 10:34 Uhr

Hallo,

nein Abmahnungen stehen nicht im Zeugnis, das übrigens nicht "gut" ausgestellt sein muss, sondern wohlwollend. Ich merke aber selbst, dass die Zeugnisse in den letzten 10 Jahren alle sehr gut ausgestellt werden, so dass ich dem Inhalt nicht mehr traue, es gibt kaum noch Steigerung.

Wenn Du deswegen Sorgen hast, solltest Du einen Anwalt einschalten - Finanznot hin oder her. Das Geld ist im Zweifel gut angelegt.

Was Dein Verhalten angeht, so kann ich schon nachvollziehen, dass Dein Chef auf die Hinterbeine geht und entschuldige: Es ist einfach dumm sich so zu verhalten, vor allem, wenn man mehr Geld will!

Viel Glück.
Gruß tina

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PS:

Antwort von Tinai am 28.01.2009, 10:46 Uhr

Noch was: Im Grunde hast Du gekündigt, aber das ist nicht schriftlich fixiert. Denn Du hast gesagt, "wenn ich nicht mehr Gehalt bekommen, kündige ich." Du hast nicht mehr Gehalt bekommen und jeder Chef wäre bekloppt und für immer verloren, wenn er auf solch eine Drohung (um mal das Wort Erpressung nicht zu nutzen) nachgibt. Das ist ja ein Fass ohne Boden.

Wenn er Dich wirklich loswerden wollte, hätte er das schriftlich fixiert. Vielleicht ist es auch nur ein Schuss vor den Bug.

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Re: zwei Abmahnungen...bitte lesen

Antwort von kathy508 am 28.01.2009, 10:46 Uhr

Also ich denke auch, dass dein Chef dich sowieso auf dem Kiecker hat und jede Chance nutzt, die ihm geboten wird, um dich los zu werden.

Ich sage meinem Chef auch mal die Meinung, aber er weiß auch was er an mir hat und während meiner Elternzeit hätte er mich auch lieber früher als später zurückgeholt. Bin mal gespannt, wie er reagiert, wenn ich meine Kündigung Ende Februar auf den Tisch lege. Denn wenn alles glatt geht, werde ich einen neuen Job kriegen, wo ich auch mehr Geld verdiene.

Übrigens, stehst du mit deinem Gehalt gar nicht so schlecht dar. Ich bin gelernte Bürokauffrau, arbeite in einem Bauunternehmen mit ca. 100 Leuten (als Niederlassung), werde nach Tarif bezahlt, allerdings Ost-Tarif, mache mehr technische Arbeiten als kaufmännische und bekomme für 40 h ca. 1.770 € brutto.

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Re: zwei Abmahnungen...bitte lesen

Antwort von lisanka am 28.01.2009, 14:06 Uhr

Hi,

also das es nicht ganz klug war sowas zu sagen, weißt du ja selber.

Ich bin gerade dabei mir ein eigenes Zeugnis zu erstellen und da ich davon keine Ahnung hab, hab ich im Internet nach Zeugnis-erstllung gesucht. Hab diese Seite gefunde www.arbeitszeugnis.de/faq.php

Vielleicht hilft es dir, dort steht klar drinnen was im Zeugnis stehen darf und was nicht. Auch sind die Formulierungen erklärt. Halt was Pos. und was Neg. ist.

Gruß Lisanka

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Re: Nein Tinai, ein Arbeitsvertrag muss schriftlich gekündigt werden.

Antwort von Annas Truppe am 28.01.2009, 18:22 Uhr

.

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Stimmt

Antwort von Tinai am 28.01.2009, 21:49 Uhr

aber man kann den Inhalt eines Gesprächs auch schriftlich fixieren. Das hätte er im Anschluss tun können. Aber das geht jetzt am Ausgangspunkt vorbei.

Grüße

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Re: zwei Abmahnungen...bitte lesen

Antwort von Sonja31 am 30.01.2009, 8:46 Uhr

Ich kann den Chef schon verstehen, da hätte Dich wohl JEDER Chef auf den Kieker

Das Problem ist: wenn ich was von jemandem will muss ich es im anständigen und angebrachten Ton sagen. Von mir kriegst Du (fast) alles, aber so sicher nicht. Aber das wirst Du sicher auch wissen, dass es überzogen war.
So ungewöhnlich finde ich Dein Einkommen nicht, nicht hoch aber auch nicht unangemessen niedrig.

Ich sage meinem Chef auch schon mal meine Grenze. Aber dann wenn ER mich unter Druck setzen will. Forderungen wie Urlaubsgenehmigung und Kohle superanständig, denn ICH will ja was von IHM!

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