Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Charty am 25.04.2008, 14:22 Uhr

@suka: wg. Tag nicht bezahlen

Du hast mich mit Deiner Idee noch auf eine ganz andere Idee gebracht.

Ich werde denen glaube ich eine Rechnung meines Babysitters über 5,5 Std. und damit 55 Euro präsentieren, d.h. bis zu dem Zeitpunkt bis meine Mama übernehmen konnte. Sozusagen als Lehrgeld, damit sie in Zukunft erst einmal fragen bevor sie bestimmen. Sie können ja schließlich nicht davon ausgehen, dass meine Mama, die offiziell immer noch berufstätig ist, immer kann und sie können ja schließlich auch nicht erwarten, dass ich neben den KiGa-Kosten in so einem Fall auch noch einen Babysitter zahle! Wäre doch auch eine Möglichkeit, oder?

Lg Claudia

 
2 Antworten:

Re: @suka: wg. Tag nicht bezahlen

Antwort von Suka73 am 25.04.2008, 14:56 Uhr

ja, und das können dann die anderen Eltern auch gleich machen :o)))

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Re: @suka: wg. Tag nicht bezahlen

Antwort von Pamo am 25.04.2008, 20:10 Uhr

Als Problem sehe ich hier, dass du quasi zugestimmt hast als dir gesagt/befohlen/gebeten wurde dass du das Kind am nächsten nicht bringst. Hättest du Widerspruch eingelegt, womöglich schriftlich, dann könnte es sein dass sie die Rechnung tatsächlich bezahlen müßten, bzw. mit den KiTa-Gebühren verrechnen. So wird die Präsentation nur symbolischen Charakter haben können.

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