Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Ralph am 06.03.2011, 22:30 Uhr

@dreierbande...

Also auf der von Dir zitierten Seite steht Regelsätze, das würde für meine These sprechen, daß auch die damit verknüpften weiteren Regelsätze angehoben werden.

Allerdings, auch wenn Bundestag und Bundesrat bereits beschlossen haben, fehlen noch die anderen Schritte, bis das gesetz gültig ist.
Das Formular habe ich mir angesehen, es ist einfach und sicherlich zweckdienlich, der Adressat ist allerdings sehr vage gehalten und bestätigt mich in der Vermutung, daß auch bei Euch organisatorisch noch nichts gebacken ist. Wohngeldempfänger und Kinderzuschlagsempfänger sollen ja auch anspruchsberechtigt sein. Die einen beziehen ihr Geld bei einer Unterabteilung der Bundesagentur für Arbeit (Familienkassen), die anderen bei der Kommune, die Dritten (SGB II) in den Jobcentern.

Ich sage schon mal ultralange Bearbeitungszeiten voraus, da das noch gar nicht geklärt ist.

Abgesehen davon, daß das Bundespräsidialamt schon angekündigt hat, das Gesetz auf die Verfassungsmäßigkeit sehr genau prüfen zu wollen. Die "Linken" stehen ja schon Gewehr bei Fuß für einen weiteren Gang nach Karlsruhe...

Lassen wir uns überraschen, vielleicht hat ja jemandem in Berlin noch die zündende Idee.

LG
Snoopy

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.