Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von +emfut+ am 07.03.2011, 8:19 Uhr

Re:

Die MÜSSEN das auch für die rückwirkend bezahlen, die es erst dann beantragen, wenn es Regelungen zur Beantragung gibt. Man muß nichts prophylaktisch beantragen.

WELCHE Nachweise hast Du überhaupt beigelegt? Und woher wußtest Du, welche Nachweise Du beilegen mußtest? Was machst Du, wenn die jetzt nicht reichen und mehr/andere Nachweise verlangt werden?

Ach ja, noch ein Punkt:
Gibt es "Obergrenzen"? Und wie liegen die? In München ist Nachhilfe teurer als in Berlin - aber sicher werden die Ämter keine Mondpreise bezahlen wollen.

 
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