Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Dreierbande am 07.03.2011, 7:27 Uhr

Keine Erhöhung des Kinderregelsatzes

Diese Info hat meine Freundin schriftlich bekommen von ihrem Landkreis:

Ab dem 1.Januar 2011 gelten
364 Euro für alleinstehende oder alleinerziehende Leistungsberechtigte
328 Euro für Ehegatten und Lebenspartner sowie andere erwachsene Leistungsberechtigte, die in einem gemeinsamen Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften, und
291 Euro für erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben.

Das neue Gesetz sieht außerdem vor, dass Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten als Übungsleiter nicht mehr auf den Regelsatz angerechnet werden. Zum 1. Januar 2012 wird der Regelsatz um weitere drei Euro auf 367 Euro erhöht.

Kinder und Jugendliche erhalten ein eigenständig berechnetes Sozialgeld. 2011 erhalten sie:
287 Euro für Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren
251 Euro für Kinder von 6 bis unter 14 Jahren und
215 Euro für Kinder unter 6 Jahren.

Kinder und Jugendliche haben zusätzlich einen Rechtsanspruch auf gezielte Förderung bei Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe. Dies wird über ein neues Bildungspaket finanziert.

 
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