Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Curly-Cat am 22.05.2014, 19:06 Uhr

würdet ihr...? (Jobfrage)

Nein, der AG darf nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht nach einer Schwangerschaft fragen, also darf diese Frage sogar falsch beantwortet werden, sollte er es doch tun. Selbst dann, wenn, wie bei keksraupe, ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird.
Also muss keksraupe von sich aus gar nichts erzählen.

 
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