Geschrieben von mutti6 am 15.06.2012, 17:17 Uhr |
Wer zahlt, wenn die Kinder den Vater besuchen?
Danke für eure Antworten, ich sehe das eigentlich auch so. Mutter und Kinder sind Deutsche, Kinder haben aber beide Staatsangehörigkeiten. Arbeiten würde meine Freundin sehr gerne, wohnt leider in einer Gegend, wo die Kinderbetreuung sehr kleiner Kinder nicht gewährleistet ist, und sie so keinen hat, der die Kinder betreut, wenn sie arbeitet.
Die Kinder sind noch unter 5 Jahre alt, da nimmt sie definitiv keine Fluglinie ohne erwachsene Begleitung mit. Sie hat dem Vater ja angeboten, dass er nach D kommen kann, um die Kinder zu besuchen, aber angeblich bekommt er für die Einreise kein Visum, außerdem muss er im Sommer arbeiten, weil er damit das Geld für das ganze Jahr verdient (seine Argumentation...) Könnte dann ja im Winter kommen, aber kann er aus irgendwelchen Gründen dann auch nicht. Er verdient ja auch so wenig, dass er nicht zahlen kann, vor Gericht hat er aber damit geprotzt, dass er ja soooo viel verdienen würde, er wollte ja die Kinder haben, aber das hat ihm der Richter dann auch nicht abgenommen. Nun ja, Rosenkrieg eben..
Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht und auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Urteil wurde von den Gerichten in beiden Ländern anerkannt.
Nun ja, ich werde ihr mal mitteilen, was ihr so geschrieben habt (ich sehe das auch so),
- Wer zahlt, wenn die Kinder den Vater besuchen? - mutti6 12.06.12, 22:28
- Re: Wer zahlt, wenn die Kinder den Vater besuchen? - shinead 12.06.12, 23:30
- Re: Wer zahlt, wenn die Kinder den Vater besuchen? - Mogli18 13.06.12, 7:15
- Re: Wer zahlt, wenn die Kinder den Vater besuchen? - Möhrchen 13.06.12, 9:03
- @Mörchen - Aprilscherz2000 13.06.12, 10:12
- Re: Wer zahlt, wenn die Kinder den Vater besuchen? - Mamamia72 13.06.12, 15:47
- Re: Wer zahlt, wenn die Kinder den Vater besuchen? - ursel66 13.06.12, 21:19
- Re: Wer zahlt, wenn die Kinder den Vater besuchen? - mutti6 15.06.12, 17:17
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