Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 01.10.2013, 13:33 Uhr

Wenn er auszieht, hat er sich umzumelden...

Hallo,

sein lebensmittelpunkt ist nicht mehr bei Euch, sondern im möblierten Zimmer. Mir erschließt sich der Sinn nicht, daß er bei Dir gemeldet bleibt. Wer hat welche Vorteile davon?

Kindesunterhalt MUß er zahlen, sofern er entsprechend solvent ist, wovon ich ausgehe. Das ist völlig unabhängig von Deinen eigenen Einkommensverhältnissen. Es ist ein Anspruch des Kindes, nicht von Dir.
Sollte er recht gut verdienen, hast Du Anspruch auf Getrenntlebendenunterhalt. Schon deshalb ist eine Ummeldung seinerseits geboten. Sollte eine Scheidung angedacht sein, ist eine Ummeldung hilfreich beim Nachweis des Beginns des Trennungsjahres.
Den Kindesunterhalt solltest Du vom Jugendamt ausrechnen lassen.

Bei versicherungen mußt Du Dich erkundigen, manchen laufen evtl. als Ehegatte weiter, auch wenn es verschiedene Meldeadressen gibt. GEZ mußt Du selbst anmelden.

Viele Grüße
Ralph

 
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