Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ikmam am 01.10.2013, 0:00 Uhr

Ich schon wieder... Kinderzuschlag....

Hallo zusammen!

Kann mir jemand sagen, wie lange es etwa dauert, bis ein Antrag auf Kinderzuschlag bearbeitet ist?

UND: Ist es meine freie Entscheidung, ob ich ALG II oder Wohngeld+Kinderzuschlag beantrage? Sprich: "Darf" ich wissentlich auf rund 30€ "Bedarf" verzichten, um um den ALGII-Mist herumzukommen? Oder wird das "amtlich" gegengerechnet?

Ich hab jetzt langsam echt keine Lust mehr auf den dämlichen Jobcenterkram und den ewigen Zirkus. Und bis auf rund 30 Euro könnte ich unseren "Bedarf" auch mit WG+KiZu decken. UND dann neben der Arbeit in Ruhe und ohne Diskussionen mein Studium weiterführen. Deshalb die Fragen...

Ach ja und spaßeshalber: Zum Thema "Spezialisierte Fachkräfte für Alleinerziehende": In meinem Fall handelt es sich wie ich nun herausgefunden habe um einen ehemaligen (letztlich abgestürzten) Telekommitarbeiter, der zur Schonung seiner Nerven (war bestimmt ne gute Idee?!) ins JC gewechselt hat und dort nun Fachmann für AE ist. Selber mit Ramafamilie im Hintergrund. Das letzte Gespräch bestand aus "Hmmm ja, da muss ich mal die Teamleitung fragen", "Oh, mit dem Rechtlichen kenne ich mich leider nicht so aus" und "Ach, öhm... das macht die Leistungsabteilung, da bin ich nicht so fit drin". - Mich wundert jetzt echt NIX mehr.........

Angefressene Grüße und gute Nacht!

 
5 Antworten:

Re: Ich schon wieder... Kinderzuschlag....

Antwort von Ich-bins-nur am 01.10.2013, 8:25 Uhr

Hallo,
soweit ich weiß, darfst du mit Wohngeld und Kinderzuschlag nicht unter ALGII-Bedarf liegen.
Ich weiß es jetzt nicht ganz genau, aber es kann sein, dass die auf Wunsch eventuelle Zuschläge (z.B.Mehrbedarf für Alleinerziehende) ausklammern können, wenn du sonst zu wenig hättest- du kannst da quasi freiwillig drauf verzichten, meine ich (ohne Gewähr)

Dauern kann das wohl lange (je nachdem, wie gut die Stelle besetzt ist), wobei es bei uns bislang weder beim Erstantrag noch bei der Weiterbewilligung länger als 3-4 Wochen gedauert hat.

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Re: Ich schon wieder... Kinderzuschlag....

Antwort von SimplySingle am 01.10.2013, 13:45 Uhr

So viel ich weiß bist Du nicht verpflichtet aufstockendes ALG 2 zu beantragen. Hatte das kurzzeitig auch mal.

Was dann aber ratsam ist, und das können die SB machen, Dir das ganze schriftlich geben zu lassen. Heißt, man schreibt Dir, dass Du aus persönlichen Gründen nicht aufstockst, Du aber immer noch bekommen könntest.

Damit kannst Du dann zB bei der GEZ den Härtefall beantragen oder auch, falls es so was bei Euch gibt, eine Pass für vergünstigte Eintritte/Fahrkarten etc.

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Cool, danke für die Info! owT.

Antwort von Ikmam am 01.10.2013, 15:31 Uhr

.....

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Re: Cool, danke für die Info! owT.

Antwort von Macros am 01.10.2013, 15:37 Uhr

Nur ein Tipp, bevor du in die Falle läufst, Krankenkasse bezahlt dann wer?

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Re: Cool, danke für die Info! owT.

Antwort von Ikmam am 02.10.2013, 0:15 Uhr

Danke für den Hinweis!

Die wird über die Gehaltsabrechnung bezahlt - dafür reicht´s zum Glück.

VG und gute Nacht!

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