Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 01.10.2013, 13:15 Uhr

Auf einmal allein ... und nun?

Solange er bei euch offiziell gemeldet ist, laufen Versicherungen und GEZ so weiter. Allerdings solltest Du schon mal jetzt nach eigenen Versicherungen gucken und Dir vor allem eine Liste machen, was Du bei seinem offiziellen Auszug dann benötigst.

Solange er offiziell noch gemeldet ist, hast Du keinen Anspruch auf Kindesunterhalt. Gleiches gilt für einen eventuellen Trennungsunterhalt.

Ihr könntet beim Jugendamt den Kindesunterhalt ausrechnen lassen. Die Einnahme kannst du dann der Genossenschaft genauso vorlegen, wie einen notariellen Vertrag über die Zahlung von Trennungsunterhalt. Dann kann er offiziell noch vor dem Ende Deiner Elternzeit aus dem Mietvertrag raus. Solange er im Mietvertrag steht, hast Du Anspruch auf Mitzahlung der Miete.

Alles Gute!

 
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