Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

von Snaddy  am 01.10.2013, 10:52 Uhr

Auf einmal allein ... und nun?

Auch wenn ich es noch immer nicht ganz begreifen kann, gehöre ich nun wohl doch in euren Kreis der Alleinerziehenden. Vor 2 Tagen ist mein Mann gegangen.
Nun sitze ich mit unserer 9 Monate alten Tochter hier und versuche unser Leben auf die Reihe zu kriegen. Dabei tauchen jetzt einige Fragen auf, bei denen ich mir ziemlich unsicher bin. Vielleicht kann mir jemand mit seiner Erfahrung helfen. Bisher scheinen wir noch vernünftig miteinander umgehen zu können. Ich hoffe das bleibt die nächsten Jahre so.

Ich bin noch 5 Monate in Elternzeit zu Hause. Zumindest jetzt sagt er noch, das er monatlich den Kindesunterhalt zahlen wird. Gibt es dafür vielleicht ein Formblatt das ich mir das ganze auch schriftlich von ihm bestätigen lassen kann? Einen Anwalt wollte ich erst einmal vermeiden.

Er will die nächsten Monate erst einmal in ein möbliertes Zimmer ziehen. D.h. er wird offiziell noch bei uns wohnen. Aber wie läuft das mit den Versicherungen? Die Familienversicherungen sind alle über ihn abgeschlossen. Laufen diese weiter auch für uns oder muss ich nun schnellstmöglich eine eigene abschließen? Das gleiche gilt für die GEZ Gebühren, die er bisher bezahlte.

Ich möchte mit meiner Maus in unserer Wohnung bleiben und bin auch ganz zuversichtlich das hin zu bekommen. Es wäre schön, wenn mir ein paar Fragen beantwortet werden könnten.

 
22 Antworten:

Re: Auf einmal allein ... und nun?

Antwort von Holzkohle am 01.10.2013, 11:12 Uhr

tut mir sehr leid für Dich.
Aber wenn Du nach Erfahrungen fragst, dann ist meine Erfahrung, dass der Gang zum Jugendamt zwecks Festsetzung des Unterhaltes immer besser ist als ein "Wisch", auf dem steht, ich zahle. Zumal ich mich frage, wer die Höhe des Unterhalts festgesetzt hat, IHR im Gespräch?

GEZ musst Du dann selbst zahlen, ja.

Von der Familienversicherung habe ich keine Ahnung.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Auf einmal allein ... und nun?

Antwort von LoveMum am 01.10.2013, 11:19 Uhr

Ich frage mich: Warum bleibt er offiziell bei dir wohnen??? So hast du Anspruch auf gar nichts. Er müsste sowohl die Miete für euch als auch für sein Zimmer zahlen, wovon lebst du mit eurem Kind? So geht es jedenfalls nicht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Auf einmal allein ... und nun?

Antwort von Snaddy am 01.10.2013, 12:48 Uhr

Warum er offiziell drin bleibt? Damit ich nicht aus der Wohnung fliege solange ich noch in Elternzeit bin.
Die Wohnungsgenossenschaft verlangt das die Mieter das 3fache der Warmmiete als Einnahmen haben. Das ist nicht der Fall solange ich jetzt von Eltern-, Kindergeld und Unterhalt leben muss. Da fehlen Ihnen 300€ ... und auch die zeitliche Begrenzung ist denen dann egal. Wir hatten dort schon einmal vorgebohrt. Und es war der Vorschlag der dortigen Sachbearbeiterin es auf diesem Weg zu tun. Denen geht es nur um die Haftung. Baue ich Mist ist er mit dran.
Wenn er mich jetzt in der Elternzeit meint sitzen zu lassen, finde ich ist es das mindeste was er tun kann.
Wenn ich dann wieder arbeiten gehe, schaffe ich die Grenze mit meinen Einnahmen.

Die Miete plus sämtliche Nebenkosten habe ich bisher auch immer vom Elterngeld bezahlt und werde es auch in den nächsten Monaten schaffen. Ich werde mich finanziell etwas einschränken müssen, d.h. beim Einkauf mehr drauf achten was ich kaufe, aber es sollte in der Summe möglich sein.

Ich habe schon vor ihm alleine gewohnt und kann eigentlich gut mit meinem Geld umgehen, da kriege ich die Kleinen jetzt auch mit einberechnet.

Sobald ich im März wieder arbeiten gehe, wird das finanzielle noch etwas besser werden und er kann aus dem Mietvertrag fliegen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Auf einmal allein ... und nun?

Antwort von LoveMum am 01.10.2013, 12:59 Uhr

Ok....also trennt ihr euch sozusagen "privat". Heißt, er sichert dir zwar zu, Unterhalt zu zahlen und du kommst dann mit dem Geld so gerade hin. Was machst du aber wenn er nicht zahlt oder MAL nicht zahlt? Wenn du dann Hilfe vom Staat brauchst, wird dir jeder sagen: "Ihr Mann wohnt doch noch bei Ihnen, warum sollten wir jetzt helfen?"

Oder verstehe jetzt komplett was falsch?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Auf einmal allein ... und nun?

Antwort von Shaima am 01.10.2013, 13:00 Uhr

Das ist natürlich sehr schwer für dich,aber wenn ihr vernünftig miteinander umgehen könnt und auf der Elternebene gut kommuniziert,ist das viel Wert!
Ich würde ihn nicht offiziell bei dir wohnen lassen.Du musst alles schnellst möglich ändern.Mietvertrag,Versucherungen auf deinen Namen abschließen usw und auf jeden Fall über das Jugendamt laufen lassen.Weil die ja auch den Satz den er zahlen muss berechnen.Für beide Seiten besser.Du kannst nur was einfordern was die offiziell zusteht und dein Mann kann auch belegen dass er zahlt bzw wie lange er schon zahlt!
Die Frage ist ja auch was ist nach der Elternzeit!?Arbeitest bzw verdienst du soviel dass du dein Kind und dich selbst versorgen kannst?Ansonsten steht Ehegattenunterhalt oder Sozialleistungen im Raum die du nur beantragen kannst wenn eure räumliche Trennung auch offiziell ist!
Alles Gute dir!!!!!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Auf einmal allein ... und nun?

Antwort von Shaima am 01.10.2013, 13:02 Uhr

Das ist natürlich sehr schwer für dich,aber wenn ihr vernünftig miteinander umgehen könnt und auf der Elternebene gut kommuniziert,ist das viel Wert!
Ich würde ihn nicht offiziell bei dir wohnen lassen.Du musst alles schnellst möglich ändern.Mietvertrag,Versucherungen auf deinen Namen abschließen usw und auf jeden Fall über das Jugendamt laufen lassen.Weil die ja auch den Satz den er zahlen muss berechnen.Für beide Seiten besser.Du kannst nur was einfordern was die offiziell zusteht und dein Mann kann auch belegen dass er zahlt bzw wie lange er schon zahlt!
Die Frage ist ja auch was ist nach der Elternzeit!?Arbeitest bzw verdienst du soviel dass du dein Kind und dich selbst versorgen kannst?Ansonsten steht Ehegattenunterhalt oder Sozialleistungen im Raum die du nur beantragen kannst wenn eure räumliche Trennung auch offiziell ist!
Alles Gute dir!!!!!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Auf einmal allein ... und nun?

Antwort von shinead am 01.10.2013, 13:15 Uhr

Solange er bei euch offiziell gemeldet ist, laufen Versicherungen und GEZ so weiter. Allerdings solltest Du schon mal jetzt nach eigenen Versicherungen gucken und Dir vor allem eine Liste machen, was Du bei seinem offiziellen Auszug dann benötigst.

Solange er offiziell noch gemeldet ist, hast Du keinen Anspruch auf Kindesunterhalt. Gleiches gilt für einen eventuellen Trennungsunterhalt.

Ihr könntet beim Jugendamt den Kindesunterhalt ausrechnen lassen. Die Einnahme kannst du dann der Genossenschaft genauso vorlegen, wie einen notariellen Vertrag über die Zahlung von Trennungsunterhalt. Dann kann er offiziell noch vor dem Ende Deiner Elternzeit aus dem Mietvertrag raus. Solange er im Mietvertrag steht, hast Du Anspruch auf Mitzahlung der Miete.

Alles Gute!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Wenn er auszieht, hat er sich umzumelden...

Antwort von Ralph am 01.10.2013, 13:33 Uhr

Hallo,

sein lebensmittelpunkt ist nicht mehr bei Euch, sondern im möblierten Zimmer. Mir erschließt sich der Sinn nicht, daß er bei Dir gemeldet bleibt. Wer hat welche Vorteile davon?

Kindesunterhalt MUß er zahlen, sofern er entsprechend solvent ist, wovon ich ausgehe. Das ist völlig unabhängig von Deinen eigenen Einkommensverhältnissen. Es ist ein Anspruch des Kindes, nicht von Dir.
Sollte er recht gut verdienen, hast Du Anspruch auf Getrenntlebendenunterhalt. Schon deshalb ist eine Ummeldung seinerseits geboten. Sollte eine Scheidung angedacht sein, ist eine Ummeldung hilfreich beim Nachweis des Beginns des Trennungsjahres.
Den Kindesunterhalt solltest Du vom Jugendamt ausrechnen lassen.

Bei versicherungen mußt Du Dich erkundigen, manchen laufen evtl. als Ehegatte weiter, auch wenn es verschiedene Meldeadressen gibt. GEZ mußt Du selbst anmelden.

Viele Grüße
Ralph

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wenn er auszieht, hat er sich umzumelden...

Antwort von Holzkohle am 01.10.2013, 14:01 Uhr

mir ist noch was eingefallen - Du schreibst, er bleibt erstmal da, weil der Vermieter die Sicherheit haben möchte, dass das Gehalt die Miete um einen Betrag X übersteigt... Wenn er weg ist und Du alleine für die Wohnung aufkommst, übersteigt der Betrag ECHT die Anforderungen der Vermieterin? UND wurde mit der Vermieterin geklärt, ob Du überhaupt ALLEIN dort wohnen bleiben kannst?! Manche Vermieter hätten nämlich nicht nur gern die Sicherheit, dass die Miete gezahlt werden kann sondern auch gern die Sicherheit, dass dort ZWEI Leute sind, die zahlen können (falls mal ein GEhalt wegfällt oder ähnliches)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wenn er auszieht, hat er sich umzumelden...Nachtrag

Antwort von Holzkohle am 01.10.2013, 14:08 Uhr

ich hatte mir das auch so schön geplant... auch Aufstellungen gemacht, das ist mein Gehalt, das ist mein Kindergeld, das ist der Unterhalt vom KV. Worauf ich allerdings noch nie zählen konnte ist der Unterhalt des KV! Und der kommt zum Teil drei Monate nicht. Und wenn sowas passiert, hast Du ganz schnell ein Problem (und eben das solltest Du einkalkulieren!)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Auf einmal allein ... und nun?

Antwort von engelweiß am 01.10.2013, 15:06 Uhr

versteh ich nicht.
aus welchem grund sollst du aus der Wohnung fliegen?
prüft die vermietergenossenschaft monatlich euer einkommen?
ja zum abschluss eines mietvertrages können die bestimmte Voraussetzungen verlangen. ihr habt offensichtlich die Voraussetzungen erfüllt.

den auszug deines ex kannst du rückwirkend melden.

wegen den 5 Monaten würde ich nix melden. erst nachhinein.

und ganz ehrlich, meinem gefühl nach seid ihr nicht wirklich getrennt.
kein mensch teilt sich mit seinem ex die Wohnung. außer es bestehen noch Gefühle.
was machst du wenn er mit seiner neuen Freundin ankommt?
oder allgemein wenn er sein single-leben in der gemeinsamen "familienwohnung" lebt.
verkraftest du das?

lg

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Auf einmal allein ... und nun?

Antwort von mf4 am 01.10.2013, 15:38 Uhr

So lange die Miete monatlich überwiesen wird ist der WBG eine Einkommensänderung sicher schnuppe, wenn man einmal drin ist in der Wohnung.
Lass dich nicht darauf ein, dass er angeblich weiter bei dir wohnt... wenn du mal finanzielle Hilfe brauchst bist du nicht Alleinlebend.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Auf einmal allein ... und nun?

Antwort von Snaddy am 01.10.2013, 17:13 Uhr

So...irgendwie liest jeder hier was anderes. Aber auf meine Fragen wurde nebenbei schon geantwortet und ich bin etwas beruhigter. Es ist so wie ich es mir gedacht habe zwecks Versicherungen. Danke für den Input.

Weitere Kommentare wie ich denn Gedenke mich finanziell halten zu können brauche ich nicht.

Er wohnt nicht mehr hier ... hat sich verkrümelt, von gleich auf sofort. Er ist weg ... räumlich fort.
Wir reden noch miteinander, hatten aber vorher schon Stress gehabt. Keiner zieht aus nur weil ihm so ist, wir haben alle Möglichkeiten schon im Voraus einmal durchgesprochen gehabt.
Waren schon beim Vermieter. Nein er überprüft es nicht monatlich und deswegen werden wir es ihm vorerst nicht auf die Nase binden. Ich binde es ihm auf die Nase, wenn ich seine Anforderungen wieder erfüllen kann.

Ich bin durchaus in der Lage meine wirtschaftliche Lage einzuschätzen. Kenne mein Elterngeld und meine Ausgaben. Und ja ... auch wenn es ihm nicht einfallen sollte zu zahlen, werde ich alle Rechnungen zahlen können. Das war nicht das Thema. Ich bin dankbar für Hinweise auch damit rechnen zu müssen, hoffe aber das es in meinem Fall nicht zum allerschlimmsten kommt. Obwohl ... ich musste ja lernen, das ich ihn nicht mehr vertrauen kann. Zumindest liebt er seine Tochter und daher hoffe ich, dass er auch für sie zahlen wird.

Ich bin unbefristet angestellt und werde ab März wieder arbeiten gehen und damit mein Leben gestalten können. Auch verdient er weniger als ich hatte. Somit habe ich mit Elterngeld und Kindergeld fast soviel wie er an Gehalt. Damit fallen auch sämtliche Trennungsgeldansprüche weg.

Kommt mir jetzt bitte nicht noch einer mit was ist wenn was kaputt geht ... Kühlschrank, Waschmaschine und Co sind gezwungenermaßen nicht älter als 1,5 Jahre, da zu dem Zeitpunkt alles kaputt ging.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Auf einmal allein ... und nun?

Antwort von spiky73 am 01.10.2013, 17:21 Uhr

das ist ja klasse, dass das alles bei dir so rund laeuft und du jetzt schon weisst, dass du nie, nie irgendwelche probleme haben wirst. mit den finanzen und kaputten elektrogeraeten und vermietern und so.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ergänzung zum Vermieter

Antwort von Snaddy am 01.10.2013, 17:25 Uhr

Der Wohnungsgenossenschaft ist es egal wie viel Leute hier wohnen. Als wir unser Kind anmelden wollte, war es ihnen schnuppe. Sie interessiert nur wie viel Einnahmen die in der Wohnung lebenden zusammen bekommen. Wie gesagt das 3fache der Warmmiete. Als ich meinte ich komme auf etwa das 2,3fache meinte die Bearbeiterin das wäre zu wenig. Auch auf den Einwand das es nur für einige Monate sei, meinte sie das ist der Rechnungsabteilung egal. Aber geprüft wird erst, wenn sich eine Änderung im MV ergibt also wenn er sich abmeldet. Wir sollen es doch einfach erst einmal verschweigen. Solange sie Ihre Miete bekommen prüft das niemand nach. Und wenn nicht müßte er eben mithaften.
Also belassen wir es eben dabei.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Auf einmal allein ... und nun?

Antwort von Snaddy am 01.10.2013, 17:28 Uhr

Danke, genau das was ich jetzt noch brauche. Ich weiss es nicht ... aber jetzt noch einen Umzug stemmen müssen wegen dem Idioten?
Meinst du ich soll alles nur schwarz sehen? Dann kündige ich gleich und geh ALG2 beantragen. Menno ....

Kommts schlimmer muss ich hier raus, ich bin nicht blöd.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Du verstehst es nicht richtig oder?

Antwort von LoveMum am 01.10.2013, 18:14 Uhr

Du gehst davon aus dass er zahlen wird weil er seine Tochter liebt. Schön und gut. Was ist wenn er aus iiiiiiiiiirgendwelchen Gründen nicht mehr zahlt? Dann hast du NICHTS in der Hand und kannst auch keinen UHV beantragen.
Du sollst nicht alles schwarz sehen, hat niemand geschrieben aber du solltest schon realistisch bleiben UND auch die Kehrseite betrachten.

Mein Ex-Mann hat mir damals auch versprochen, zu zahlen....er hat sich 14 Jahre lang darum gedrückt, seit zwei Jahren pfänden sie ihm seinen Lohn zum Glück. NIEMALS würde ich irgendetwas ohne Absicherung im Rücken abmachen aber du wirst dich eh nicht umstimmen lassen. Viel Glück und alles Gute wünsche ich euch, ernsthaft!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Du verstehst es nicht richtig oder?

Antwort von mf4 am 01.10.2013, 18:37 Uhr

ja sicher... der Vater meiner Kinder liebt sie seit ca.10 Jahren und hat großzügige Rechte... davon kaufen kann man sich buchstäblich.... NIX

Liebe gratis fühlt sich wohl irgendwie besser an

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Auf einmal allein ... und nun?

Antwort von spiky73 am 01.10.2013, 19:26 Uhr

snaddy,

den besten rat, den ich dir geben kann, ist schnellstmoeglich die schwarz-weiss-schablonendenkweise ad acta zu legen und gedanklich flexibel zu werden.

vor allem als alleinerziehende wirst du mit so vielen unvorhergesehenen dingen konfrontiert und musst so viele eventualitaeten einkalkulieren, dass du dir schubladendenken und lediglich einen 'plan a' in der tasche zu haben gar nicht mehr leisten kannst.

ich kann ja immer nur meine eigenen erfahrungen (und ggf. noch beobachtungen, die ich im freundes- und bekanntenkreis gemacht habe) weitergeben (wobei die beobachtungen dann ja nur erfahrungswerte aus 2ter hand sind...), aber geh mal davon aus, dass jede(r) der forumsteilnehmer(innen) hier aehnliche erfahrungen gemacht hat.

sei es, dass ploetzlich der ex nicht mehr so mitspielte, wie er eigentlich nach aller logik sollte, sei es, dass das kind staendig krank war, die betreuung wegbrach, die firma umstrukturiert wurde und einer dieser faktoren dann auswirkungen auf das arbeitsverhaeltnis hatte, dass auto oder waschmaschine den geist aufgaben (selbst eine minderjaehrige waschmaschine kann kaputt gehen, einfach so), der mieter ploetzlich eigenbedarf anmeldete oder die neue wohnung sich als bruchbude mit schimmelbildung entpuppte und man kurz nach dem umzug, der eigentlich der letzte fuer x jahre sein sollte, doch nochmals umziehen musste, etc. pp.

dazu kommt, dass kinder in verschiedenen lebensphasen auch verschiedene beduerfnisse haben (ich nenne das jetzt mal so, das meine ich jetzt in erster linie in bezug auf schule/betreuung bezogen).

du bekommst ein kindergartenkind u.u. besser nachmittags betreut als ein grundschulkind. wenn du pech hast, entwickelt das kind schul- und lernprobleme, braucht foerderung (und schon bist du entweder in der verantwortung, indem du nur teilzeit arbeitest, um dich dem kind ausreichend widmen zu koennen, oder aber du musst das delegieren und entsprechend finanzieren...).

dazu kommt, dass kinder mit zunehmendem alter teurer werden etc.

du siehst, du kannst jetzt keinen plan aufstellen, der auf absehbare zeit unabaenderlich ist und bestand hat. bricht nur eine stuetze in deinem konstrukt weg, kannst du u.u. von heute auf morgen dein leben voellig umkrempeln. und oft fuehrt dann der weg eben auch zum amt und du bist auf staatliche unterstuetzung angewiesen...

von daher nuetzt es dir naemlich auch nichts, wenn du jetzt deine stacheln aufstellst, in die defensive gehst und bissig wirst.

ich kann dir von mir z.b. erzaehlen, wenn ich auf die 13 jahre, die ich jetzt alleine bin (erst mit einem kind, das zweite hat sich dann noch als ueberraschungspaket dazugemogelt), zurueckblicke... es gab immer wieder einige mehr oder weniger kurze phasen, wo ich sagen konnte, 'jetzt geht es mir richtig gut'. meist kam dann immer wieder ein unerwartetes haemmerchen oder ein knueppel, der mir zwischen die fuesse geworfen wurde, und an dem ich dann wieder monatelang zu knabbern hatte, um eine situation zu schaffen, die fuer meine beiden maedchen und mich zumindest einigermassen stabil war.

aktuell laeuft alles hier rund, seit etwa 20 monaten sind wir in einem ruhigen fahrwasser, wo ich mich auch selbst als rundum zufrieden und wenig gestresst bezeichnen wuerde. aber vom letzten 'tief' dahin war es ein weiter und anstrengender weg und es hat mehr als 2 jahre dazu gebraucht... (und da waren nicht unbedingt die finanzen das, was mir schlaflose naechte bereitet hatte...).

lg, martina

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Grundgütiger, und DIR antworte ich noch mal...

Antwort von Holzkohle am 01.10.2013, 20:34 Uhr

Liebe Snaddy, das ist nicht böse gemeint. Wenn ich es recht in Erinnerung habe, schreibst Du hier das erste Mal. Kein Schwein wollte Dich niedermachen und keiner wollte Dir hier fehlende Sicht und fehlendes Wissen unterstellen. Dass ich Dich gebeten habe, eben auch Zahlungen einzukalkulieren, von denen Du jetzt erstmal ausgehst, war nicht böse gemeint.

Hier schreiben Leute, die schon so viel durch haben als AEs, und die geben Dir einfach nur einen Rat - und nach DEM hast Du gefragt. Dass man sich aber gleichzeitig Sorgen macht (und in dem Moment um Dich) oder die Sachen anders sieht und einem das gleich doof ausgelegt wird, ärgert mich ehrlich!

Es gibt tatsächlich Vermieter, die nicht nur EINEN Mieter akzeptieren. Den Meisten sind zwei Parteien im MV einfach lieber. Und lass es Dir einfach nur am Rande sagen (ich komme aus der Immobilienbranche) Auch ich habe meine Bude in Muc damals nur bekommen, weil ich für eine AE verdammt viel verdient habe, sonst hätte man mir die gar nicht gegeben. Und man ist als alleiniger Mieter einfach ein Risiko. Ich habe von heute auf morgen meinen Job verloren, den ich 7 Jahre ausgeübt habe. Damit hat keiner gerechnet, ich als Letzte. Von jetzt auf gleich war mein Gehalt weg, eben DAS gute Gehalt, was die Miete der Wohnung rechtfertigte.

Ich habe nur gefragt und selbst Antworten gegeben. Patzig kommen muss man mir deshalb nicht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Grundgütiger, und DIR antworte ich noch mal...Berichtigung

Antwort von Holzkohle am 01.10.2013, 20:35 Uhr

"nicht eintreffende" Zahlungen gleich im ersten Absatz.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Auf einmal allein ... und nun?

Antwort von Danyshope am 02.10.2013, 16:49 Uhr

Ähnmm, was hat den die Wohnungsgenossenschaft mit eurere Ehe zu tun?

Sorry, aber die könnten euch IMO noch nicht einmal die Wohnung kündigen. Das dürfte mit absoluter Sicherheit nicht rechtens sein. Zudem, selbst wenn er auszieht und woanders wohnt und sich dort anmeldet, heißt das doch nicht das er aus den Mietvertrag raus muß. Gibt genügend leute welche Wohnungen mieten und dann nicht dort wohnen. Ob das dabei sinnig ist, ist eienn andere Frage, weil ihr dann nämlich beide gleich haftet - wenn ihr beide im Mietvertrag drinsteht.

Will er allerdings heraus aus dem Mietvertrag, DANN!!! müßtet ihr beim Vermieter eine Änderung des Mietvertrages beantragen. Selbst die dürfte aber meins Wissens nach nicht wegen der begründung, zu geringes Einkommen abgelehnt werden. Schon alleiend eshalb würde ich mal zum Anwalt gehen oder zum Mieterschutzbund. http://www.mhmhamburg.de/mieterhelfenmietern/zeitung--140/artikel.html

Wäre ja noch schöner wenn ein Vermieter quasie die Trennung verbieten dürfte.....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.