Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von alleine2010 am 08.07.2010, 11:38 Uhr

Warum?

hab ich behauptet meine kleine war ein wunschkind oder was?? hätte ich sie abtreiben und umbringen sollen, nur weil der vater so ein arschloch ist? und damals hatte ich noch keine ahnung wie er wirklich drauf ist - das hat sich ja erst im Zusammenleben gezeigt.

Und lange lange zeit hatte ich die Hoffnung das sich etwas ändert. Das es sich ändert wenn sie auf der Welt ist - dass es sich ändert wenn sie krabbeln kann.. dass es sich ändert wenn sie 1 wird. das es sich ändert wenn sie mama und papa sagt..

und bis heute warte ich vergeblich und es wird nur von woche zu woche schlimmer. Und mein (ex)freund ist nunmal offensichtlich nicht dazu in der lage sein kind zu versorgen - jeglicher versuch endete darin, dass er ihr (unabsichtlich??) weh tat. Sie hat eine riesige Brandarbe am Bein, weil er ihr zeigen wollte was ich koche und über den Topf hielt. Während ich daneben stand. Angeblich tat ihm das damals sooo sehr leid und sowas würde niieee wieder passieren. das nächste mal als ich das haus verließ um den Müll rauszubringen ist sie vom Sofa gesegelt - genau in dem Moment wo ich den Raum betrat. Er lehnte sich zurück in einer anderen Ecke des Sofas und starrte in die Glotze.
Einmal sind wir irgendwo hingegangen und er hat den Kinderwagen geschoben. Er wollte über die Straße gehen und ging auch - Ich habe den Kinderwagen zurückziehen müssen und die Reifen des ankommenden Autos quitschten und die Stoßstange stieß noch ganz leicht an den Kinderwagen. Er sagte er hätte gedacht er wäre schnell genug...

Und das sind nur DREI vorfälle - die für sich gesehen noch lange kein Trennungsgrund sind oder Grund dafür ihm den Umgang Lebenslang vorzuenthalten, ja. Aber in der Masse - muss ich im Endeffekt Angst um ihr Leben haben wenn ich ihn mit ihr allein lasse.


Aber eigentlich wollte ich das hier nicht ausbreiten. Es ging mir um die Rechtliche Lage - vorallem was das alleinige Sorgerecht angeht. Denn eigentlich müsste es ja "wörtlich" gehen: ich habe die alleinige sorge - und damit auch das alleinige entscheidungsrecht.

 
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