Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von spiky73 am 08.07.2010, 10:49 Uhr

Ein paar Fragen...

guten morgen,

zuallererst: ich mag deine einstellung und deinen ton nicht.

du hast dich mit einem kerl vermehrt, der die größte flachzange westlich des urals ist und das fällt dir erst jetzt ein?
aber das hilft dir jetzt nicht weiter, daher ein paar fakten:

1. ihr steht beide im mietvertrag - mitgefangen, mitgehangen. der vermieter ist hier der lachende dritte und das zünglein an der waage. du stehst im vertrag mit drin, also haftest du...
sobald du die trennung ausgesprochen hast, müsst ihr als mieter eine entscheidung treffen: zieht ihr beide aus oder möchte einer die wohnung übernehmen? spielt der vermieter mit, indem er nur einen von euch aus dem mietvertrag entlässt und mit dem anderen einen neuen vertrag aufsetzt? wenn dein noch-partner sich querstellt, hast du immer noch die möglichkeit einer gerichtlichen entscheidung. aber dazu wissen sicher die anderen hier mehr (oder du fragst im rechtsforum bei frau bader nach).

2. er hat die vaterschaft anerkannt, aber ihr habt keine gemeinsame sorgerechtserklärung abgegeben. das bedeutet, ALLE entscheidungen, auch die, wo du mit dem kind hinziehst, liegen bei DIR.
der nichtsorgeberechtigte vater hat kein besuchs-, sondern ein umgangsrecht. wie genau der unterschied ist, weiss ich nicht. jedenfalls tust du dem umgangsrecht genüge, wenn du dem vater nicht verweigerst, das kind zu sehen - in welchem umfang du das tust, ist dabei erst mal zweitrangig... wenn du ihm aber das recht auf umgang (kontakt) verweigerst, dann kann er das einklagen.

3. bei eurer konstellation wird er dich nicht daran hindern können, mit dem kind zu deiner familie zurück zu ziehen. wobei ich sagen muss, dass 200 km jetzt auch nicht die welt sind. die einzige schiene, über die er es zumindest hinauszögern kann, ist der mietvertrag.

4. unterhaltspflicht und umgangsrecht sind nicht aneinander gekoppelt. das wird immer gerne vergessen. wenn er jetzt nur 800 euro verdient, wird er das vielleicht in 20 jahren immer noch tun. wieso sollte er daran etwas ändern, wenn jeder euro, den er mehr verdient, dann doch auf deinem konto landen würde? genauso, wie du auf sein geld scharf bist, ist er wild darauf, es dir nicht zu geben. gleiches recht für alle...

5. und wenn er so ein pöser, pöser purche ist, der ja eigentlich überhaupt sein vater sein dürfte, so ein volltrottel ist er schließlich, dann kann man den umgang immer noch über das jugendamt (betreuter umgang) laufen lassen. im übrigen ist die arge nicht deine anlaufstelle, wenn es um die belange des kindes geht, sondern das jugendamt.

6. und letztens: die einstellung "dann kann ich auch bei meinen eltern arbeitslos sein..." ist ja wohl völlig banane. vielleicht solltest du dir einen job suchen? dann bist du beschäftigt und hast nicht soviel zeit, so einen hass auf deinen noch-partner aufzubauen. immerhin ist er der vater des kindes. denk mal darüber nach.

 
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