Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von jessica261179 am 08.07.2010, 9:56 Uhr

Ein paar Fragen...

Hallo!
Zu frage 1....du bist haft bar und zwar solabge das Mietverhältnis bestehen bleibt.
Die vaterschaftsanerkennung reicht aus um Unterhalt zu bekommen, allerdings verdient er zuwenig, kann sein das du gar nichts bekommst.

Du solltest deiner Tochter zuliebe umgang gewähren, alles andere ist für mich unreif.
lg jessica

 
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