Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Möhrchen am 08.07.2010, 10:09 Uhr

Ein paar Fragen...

Schau in dern Vertrag - dort wird vermutlich auch genau ganz direkt stehen, daß nur ALLE Mieter gemeinsam kündigen können. Das ist kein Mitspracherecht seinerseits, das Du ihm einräumen sollst oder mußt oder kannst, sondern einfach nur RECHT. Wenn er euch entgegenkommt, kann er das tun, ist dazu aber nicht verpflichtet. Ihr schuldet gemeinsam die Miete - Punkt. Was ihr da für Zwistereien habt, interessiert den Vermieter nicht...der will sein Geld - egal von wem...deshalb sehen die Vermieter natürlich gerne 2 Unterschiften im Vertrag.

Wenn Dein Ex in der Wohnung bleiben möchte, solltet ihr zuerst mal mit dem Vermieter sprechen - dann würde ich aber nett fragen und nicht so tun, als könne er mir gar nix...Alternativ wirst Du vermutlich nicht um einen Anwalt herumkommen...es gibt da schon Mittel und Wege, den Ex zur Zustimmung der Kündigung zu bewegen...würde es aber erst mal gütlich veruchen.

lg heike

 
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