Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Richie am 25.09.2005, 17:02 Uhr

Wahrscheinlichkeit

Hallo Nicole-Mami,

natürlich kann man/frau endlos über dieses Thema 'diskutieren', zumal wenn jemand irgendwelche 'Einzelbeispiele'
als Charakteristikum eines Gesichtspunktes von gS anführt: zu Zeiten Deiner Eltern gab es noch kein regelgerechtes
''Umgangsrecht'', und auch das Sorgerecht wurde nach Scheidung fast immer auf die Hauptbetreuenden übertragen.

Studien aus verschiedenen anderen Ländern (USA vor allem) belegen, daß die gS eher dazu beiträgt, gemeinsame Eltern-
verantwortung für Kinder herzustellen und zu erhalten.
Und die schwache Ausgestaltung eines verpflichtenden und berechtigenden Sorgerechts in der zeitnahen Rechtssprechung
ist eher ein bundesrepublikanisches Sondernis als eine systematische Schwäche.
Zudem sind die mißbräuchlichen Verwendungen des gS viel seltener und auch durch Gerichte besser zu bereinigen als die miß-
bräuchlichen Verwendungen alleiniger elterlicher Sorge, die gar nicht erst in einen Augenschein geraten und unsichtbar bleiben.

Es liegt in der Natur der Sache, daß man/frau ein wahrzunehmendes Umgangsrecht nicht durchsetzen kann im Gegensatz zu einem zu gestattenden/gewährenden.
Du kannst ja auch Eltern nicht daran hindern, ihr Kind zur Adoption freizugeben.

Du weißt sicher, daß ein Ganzes immer mehr ist als die Teile. Das heißt beim gS, daß man/frau sicher bei gewissen Punkten des gS Streit bekommen kann.
Aber es ist ein Streit auf Augenhöhe, es ist ein Streit, bei dem das Kind im Zentrum der Betrachtung bleibt, auch wenn es um ein elterliches Gegeneinander
geht. Die Scheinschlichtung eines hypothetischen Streites durch die Ausübung alleiniger elterlicher Sorge und damit der grundsätzlichen und vorsorglichen
Ausgrenzung eines Elternteils, das (vorsorglich) ohnmächtig gestellt ist, ist eben nur eine Scheinlösung und somit immer eine zweitbeste Lösung.
Die Vorgabe zur Einigung in Gleichberechtigung ist im Schnitt immer kindeswohlförderlicher als die vorsorgliche Ausgrenzung und Verantwortungslos-Stellung
eines Elternteils. Elternschaft ist keine Orchesterveranstaltung, in der nur einer das Sagen hat.
Der Erhalt beider Eltern geht der permanenten Streitvermeidung vor, denn auch Streit hält involviert. Das eisige Schweigen eines ent-sorgten Elternteils ist
keine Streitschlichtung, und die Allmacht eines be-sorgten Elternteils ist nicht der Garant streitlosen absoluten Kindeswohls.
Das Recht und die Pflicht, für die Kinder zu sorgen, ist ein viel natürlicheres Reglement als ein einelterliches Alleinsorgerecht.

Das bodenlose Unrecht, einem Elternteil Recht und Pflicht, fürs Kind zu sorgen, abzusprechen, überwiegt bei weitem eine unbequeme Gefahr, anhand
des gS lästigen Streit zu haben. Streit zwischen Menschen wird nicht dadurch geschlichtet, indem einer mundtot gemacht wird, und allmächtige Menschen waren
noch nie dauerhaft 'fair'.

MfG Richie

 
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