Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Richie am 23.09.2005, 10:55 Uhr

Schlüssigkeit

Hallo Nicole-Mami,

na ja, wenn Du schon hier über ''Sorgerecht'' diskutierst, dann solltest du schon mal die entsprechenden Regelungen im Gesetz kennen, oder zumindest dann diesen Wortlaut der von mir angeführten §§ auf Dich wirken lassen.
Es kann doch nicht richtig sein, sich
gegen gemeinsame elterliche Sorge detailliert auszusprechen, aber den genauen Wortlaut und deren Bedeutung
nicht im vollen Umfang erfassen und würdigen zu wollen, nach dem Motto, Papier sei geduldig. Um aber an der Status-Quo - Regelung festzuhalten mit alleiniger elterlicher Sorge für die ue Mutter (§1626a) ist das Papier allemal gut genug? Das paßt logisch nicht zusammen.

Er hat ja auch jetzt einen Termin beim JA vereinbart, ist also doch offensichtlich dabei, die Angelegenheit einer eingehenden Besichtigung zuzuführen.
Es leuchtet einfach nicht ein, daß sie
ihm erst die gemeinsame Sorgeerklärung
anbietet, ohne daß sie sich zunächst offensichtlich mit deren Bedeutung auseinandergesetzt hat, nun aber, da er sie gerne hätte, von i h m verlangt
(per Ultimatum!!?), er solle ihr darlegen, welche Bedeutung sie denn habe. Auch das paßt nicht zusammen.

Dann soll mal erst eine alleinsorgeberechtigte Mutter darlegen, warum sie nicht will, daß der Vater
die Pflicht und das Recht hat, für sein (ihr) Kind zu sorgen - wie es doch wortwörtlich im Gesetz steht.

Wer an der Wirksamkeit eines 'Papiers'
festhält, der muß sich doch fragen lassen, warum sie/er das tut.

MfG Richie

 
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