Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Leena am 21.09.2005, 7:49 Uhr

Gar kein Quatsch!

Rein formal ist die Bank aber im Recht, wenn sie ein Sparbuch nur eröffnet bei Unterschrift beider Eltern!

Ein Freund von mir (aktiv verheiratet, mehrere Kinder) wollte für seinen Nachwuchs auch ein Sparbuch eröffnen, ging also während der Mittagspause zur Bank - und die haben ihn wieder weggeschickt, mit der Unterschrift seiner Ehefrau darf er wieder kommen (Antragsformulare haben sie ihm immerhin mitgegeben). Also so gesehen - man kann ja zwar mal probieren, ob man bei gemeinsamen Sorgerecht auch ohne Unterschrift des anderen ein Sparbuch eröffnen kann, diverse Versicherungen abschließen etc. - aber wenn der jeweilige Anbieter korrekt nach Vorschrift handelt, wird man scheitern...

 
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