Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 21.09.2005, 9:47 Uhr

@Bikermouse ... nein...

Hallo Mousy,

Du hast da was nicht ganz richtig im Kopf sortiert :-)

Du warst mit dem vater vom Jüngsten beim Jugendamt und hast das gemeisame Sorgerecht vereinbart, richtig?
Keine richterliche Entscheidung hinterher?

Tja, dann habt ihr das gemeisame ABR. So ist das.
Egal ob und wo Dein Kind gemeldet ist, das hat damit 0,0 zu tun...

Wie gesagt, diverse RA und zwei JÄ sagen mir alle das selbe...

Viele Grüße

Désirée

 
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