Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Nicole-Mami am 23.09.2005, 20:59 Uhr

Schlüssigkeit

Hallo Richie,

ich fürchte, wir können diese Diskussion endlos fortsetzen ohne zu einem Ergebnis zu kommen, denn schlußendlich wird man sich nur ein neutrales Bild machen können, wenn man mit beiden Parteien spricht und das ist hier schlichtweg nicht möglich.

Zum Thema "Papier ist geduldig":
Meine Mutter hatte damals das alleinige Sorgerecht, mein Vater hatte ein - auf dem Papier geregeltes - Umgangsrecht. Wahrnehmen konnte er es trotzdem nicht, weil meiner Mutter immer neue Ausreden einfielen, warum wir Kinder am Wochenende nicht zum Vater können.

Mein Ex-Freund hatte (noch zu Zeiten vor dem automatischen gemeinsamem Sorgerecht bei Verheirateten) ein Umgangsrecht für seine Tochter, aber die Mutter vereitelte oftmals diese Besuche und er konnte überhaupt nichts dagegen machen.

Auf dem Papier kann stehen, was will. Wenn die Parteien sich nicht einig sind, wird es in der Praxis immer Mittel und Wege geben, um dem anderen über das Kind eins auszuwischen. Deshalb muß ich nicht wissen, was in diesen Gesetzen steht, denn da kann Umgang, Rechten und Pflichten tausendmal geregelt sein: Wenn der Vater sein Kind nicht sehen will, hilft der Hinweis, dass er dazu verpflichtet ist in der Praxis überhaupt nichts und wenn die Mutter verhindern will, dass der Vater das Kind sieht, dann wird auch dagegen niemand etwas unternehmen können.

Tatsache ist und bleibt, dass die gemeinsame Sorge den Alltag für denjenigen, bei dem das Kind lebt, in manchen Teilbereichen schwieriger macht. Ist der Elternteil, der die gemeinsame Sorge möchte schon vorher nicht bereit, sich über grundsätzliche Dinge zu unterhalten, wird er das hinterher erst recht nicht tun.

Da können beide mit den Paragraphen winken, solange sie wollen - wenn sie sich nicht auch so einig werden können, wird das nur Probleme geben.

Höchstwahrscheinlich wird sich bei einem solchen Verhalten aus der gemeinsamen Sorge ein permanenter Streitfaktor ergeben, der die ehemals friedliche Einigung unter den Parteien unmöglich macht und somit dem Kind vielmehr schadet, als eine (vorhandene oder nicht vorhandene) Unterschrift auf irgendeinem Papier.

In diesem Sinne: Ein schönes Wochenende!

 
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