Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Nicole-Mami am 23.09.2005, 9:45 Uhr

Schlüssigkeit

Hallo Richie,

also ich versuche mal, das Ganze ein wenig deutlicher zu machen und die entsprechenden Passagen mit reinzukopieren und hoffe, dass Du die Übersicht nicht verlierst:

"Du hast zunächst den Gegenaspekt meiner Frage, warum sie denn jetzt plötzlich eine gemeinsame Sorgeerklärung nicht wollen soll, nicht beantwortet."

Emilys Mama: *******Mein Exfreund- Papa der Kleinen -ist nun nach 2 Jahren auf den Trichter gekommen gemeinsames Sorgerecht zu beanspruchen...Ich weiß gar nicht so recht, was da auf mich - uns- zukommt, da wir uns nach der Trennung an kein Amt gewandt haben und alles unter uns abgesprochen haben (zwecks Unterhalt,Umgang etc.)....Was läuft denn nachher anders als bisher?*********

Sie ist sich doch noch gar nicht schlüssig, was sie machen soll und weiß nicht, was sich aus der gemeinsamen Sorge für Änderungen ergeben. Also möchte sie im Gespräch vom Vater wissen, warum ihm diese Änderung "plötzlich" wichtig ist und was er sich davon erhofft bzw. verspricht.
Ich finde das absolut legitim und zähle das weder unter Erpressung noch unter Machtausübung, sondern lediglich unter "normale Kommunikation" zwischen erwachsenen Menschen. Diese Kommunikation verweigert er ihr aber. Wie bitteschön soll da in der Praxis dann das gmeinsame Sorgerecht ausgeübt werden? Das klappt doch sowieso nur, wenn beide Elternteile sich gut genug verstehen, um losgelöst von allem einzig und allein das Kindeswohl im Auge zu haben. Schafft er das? Es steht ihm doch frei, zu sagen: Paß auf, ich möchte nicht um mein Kind kämpfen müssen, falls Dir etwas passiert oder blablabla oder soundso. Kann er nicht einmal das, warum soll sie sich dann irgendwelche Umständlichkeiten antun? Natürlich kann man manche Dinge umgehen - öffentliche Dokumente aber z.B. nicht.

Hierzu ein Zitat von Emilys Mama, was mich sowohl auf sein bockiges Verhalten schließen läßt, als auch auf die Möglichkeit, dass er - um ihr eins auszuwischen - z.B. zu wichtigen Reisedokumenten seine Unterschrift verweigert:

********Wir haben an sich noch ein recht gutes Verhältnis, nur oft hat er nen Sturkopf und macht extra das, was ich nicht möchte********

"Sorry, bei dem Wort ''Besuchsrecht''
werde ich hellhörig. Ich möchte als Vater nicht Objekt oder Subjekt eines kindlichen 'Besuches', nicht
Bestandteil einer losen Onkel- und Tantenschaft sein."

Sei mir nicht böse, aber das ist Haarspalterei. Mir fiel in dem Moment das Wort Umgangsrecht nicht ein, aber abgesehen davon, gibt es kein Wort, was die ganze Angelegenheit "angemessen" bezeichnet, also bleibt es doch völlig egal wie man es nennt.

"Ich muß doch sehr an Dein Wahrnehmungs- und Denkvermögen apellieren! E r ist n i c h t zufrieden. Oder darf jetzt schon frau auch für den KV hier sprechen und seine Zufriedenheit per Beschluß konstatieren?"

Noch einmal das Zitat von Emilys Mama:******Ich weiß gar nicht so recht, was da auf mich - uns- zukommt, da wir uns nach der Trennung an kein Amt gewandt haben und alles unter uns abgesprochen haben (zwecks Unterhalt,Umgang etc.). Beim Googeln hab z.B.auch gelesen, daß beim gS der Papa das Kind 3 Wochen im Urlaub nehmen sollte und da kam gleich "Nee!!! Dann hab ich ja fast keinen mehr" *******

Woraus liest Du denn jetzt eine Unzufriedenheit des Vaters? Sie haben nach der Trennung alles in friedlicher Absprache geregelt und er bekundet ganz deutlich, dass ihm eine Erweiterung des Umgangsrechts gar nicht am Herzen liegt.

"Dein Erlebnis mit dem Reisepaß kann jedem, ob mit oder ohne gemeinsame Sorge, passieren, das ist doch gar nicht
charakteristisch."

Das ist sicher richtig, betrifft aber nur die 1,5 Stunden bei der Polizei. Die notwendigen Dokumente und das persönliche Erscheinen sind zwingend notwendig und daher ohne Vater beim gemeinsamen Sorgerecht nicht möglich.

"Charakteristisch wäre z.B. daß das Kind ins Heim müßte, wenn ihr - Gott bewahre - was passierte, d a s wäre charakteristisch."

Naja, so schnell geht das meist auch nicht und der Vater (allerdings auch jeder andere) könnte einen Antrag beim Familiengericht stellen, aber tatsächlich würde eine gemeinsame Sorge ein solches Verfahren unnötig machen. Wenn das sein Anliegen ist, warum sagt er es dann nicht? Legt das nicht die Vermutung nahe, dass er eigentlich etwas ganz anderes möchte (nur was??)?

"Aber dir scheint gar nicht aufzufallen,
was § 1626 und § 1626a BGB im Zusammenhang besagen"

Damit hast Du vollkommen Recht, denn ehrlich gesagt habe ich noch keinen einzigen Blick in diese Paragraphen geworfen und weiß somit nicht einmal ungefähr, was darin geregelt ist, aber wie gesagt: Papier ist geduldig und was auch immer dort theoretisch geregelt ist, muß in der Praxis noch lange nicht auch tatsächlich machbar sein.

"Ach, komm mir bloß mit dem Jugendamt"

WOllte ich auch gar nicht - ich persönlich hatte ebenfalls schon mehrfach mit dem Jugendamt zu tun (als Kind, als neue Freundin eines verheirateten Mannes, der um das Sorgerecht seines Kindes kämpfte und als wir das gemeinsame Sorgerecht für unser Kind beantragt haben und eine halbe Stunde die Bearbeitung verweigert wurde, in der Hoffnung, ich würde meine Zustimmung zurück nehmen) und ich halte von dieser Institution ebenfalls überhaupt nichts. Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass meine Information bezüglich des Unterhalts aus einer "sicheren" Quelle stammt und nicht von mir irgendwo mal durch Zufall aufgeschnappt wurde.

Prinzipiell gebe ich Dir Recht: Kinder stammen immer von zwei Elternteilen ab und beide haben die gleichen Rechte - aber auch Pflichten - den Kindern gegenüber. Sieht es aber danach aus, dass ein Elternteil zwar gern die Rechte, nicht aber auch die Pflichten wahrnehmen möchte, dann finde ich nicht, dass der Elternteil, der sich um die ganzen Pflichten allein kümmern muß, dann in seinen Rechten eingeschränkt/verkompliziert werden soll.

 
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