Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von patundced am 10.05.2006, 10:15 Uhr

Unterhaltsfrage :-/

Hallo,

ich würde ihm da unter die Arme greifen. Kannst Dir doch trotzdem Wohnung anschauen. Raus kannste eh erst nach dem Kündigungstermin. Ist doch für Euch beide gut, wenn der Soll-Betrag auf´m Konto weniger wird.

LG

 
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