Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Strudelteigteilchen am 15.07.2014, 8:10 Uhr

Unterhalt einfordern, wenn man kein Geld hat

Ich war bisher immer überzeugt, daß der KV wirklich kein Geld hat. Er hat zwar - das weiß ich absolut sicher - die Beistandschaft vorne und hinten belogen, aber da ich selber recherchiert habe, was man in seinem Job so verdient (Danke an Alba!), dachte ich, im Ergebnis wäre es das gleiche, also war es nur ein moralisches und kein finanzielles "Problem". Ich habe die Beistandschaft zwar darauf hingewiesen, daß sie belogen wurde, aber das war denen irgendwie egal. Das lief in etwas so ab: Er wurde gefragt: "Haben sie etwa gelogen, Herr STT?", daraufhin schrieb er treuherzig: "Natürlich nicht, liebes Jugendamt!", und dann war das Thema durch. Und - wie gesagt - da ich davon ausging, daß die Wahrheit zu keinem anderen Ergebnis führt, war es mir dann auch egal.

Am WE habe ich aber etwas erfahren, was das widerlegt. Ich weiß zwar nicht, woher er das Geld hat, aber er zahlt seit Januar jeden Monat mindestens 500, eher 6-700 Euro für etwas, was er nicht braucht. JEDEN MONAT. Wenn er mir den Betrag als Unterhalt zahlen würde, müßte ich nicht mehr aufstocken.

Wenn ich Geld hätte, würde ich einen Privatdetektiv auf ihn ansetzen und ihn dann in Grund und Boden klagen - leider habe ich keines. Die Beistandschaft kann man in der Pfeife rauchen, die glauben ihm alles.

Was also tun? Ans Fernsehen wenden? Ich dachte schon an Akte24, aber die machen wahrscheinlich eine Traurige-Kinderaugen-Geschichte daraus, und das will ich nicht, ich will die Kinder da raushalten. Zeitung? Russische Mafia?

Ich bin so STINKEWÜTEND!

 
40 Antworten:

Re: Unterhalt einfordern, wenn man kein Geld hat

Antwort von Pamo am 15.07.2014, 8:12 Uhr

Wie wäre es mit einem jungen, engagierten Rechtsanwalt, dem du eine Erfolgsprämie statt Honorar versprichst?

Reiß ihm den Anus auf.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhalt einfordern, wenn man kein Geld hat

Antwort von Sternenschnuppe am 15.07.2014, 8:13 Uhr

Beistandschaft beenden, Beratungsschein holen und ab zum Anwalt würde ich raten.
Die sind meist bissiger als das Jugendamt und wenn Du aufstockst dann bekommst den Beratungsschein auf jeden Fall.

Viel Erfolg !

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhalt einfordern, wenn man kein Geld hat

Antwort von Strudelteigteilchen am 15.07.2014, 8:31 Uhr

Das macht kein Anwalt, ich habe das schon probiert. Den nötigen Privatdetektiv kann er nicht auf Beratungsschein abrechnen, den assoziierten GB-Anwalt auch nicht. Erfolgsprämie ist gerade für junge Berufsanfänger-Anwälte keine Option, denn die müssen ja richtig heftig in Vorleistungs gehen fur den Privatdetektiv und das ganze Auslandsgedöns.

Das macht schon mit Geld nur ein Anwalt, der da richtig Lust drauf hat.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhalt einfordern, wenn man kein Geld hat

Antwort von kravallie am 15.07.2014, 8:35 Uhr

vom beratungsschein rate ich ab, für 50€ macht sich kein anwalt krumm, da das in eurem fall ja durch verschiedene länder etwas komplizierter ist, ist das ja auch richtig arbeit.

ach mensch, ich hab auch keine idee, fühle aber mit dir!!!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhalt einfordern, wenn man kein Geld hat

Antwort von Bookworm am 15.07.2014, 8:56 Uhr

Vorschuß auf's Erbe? Bei Verwandten etwas leihen?

Wenn ich sowas lese kommt mir die Galle hoch. Schweinerei!!

Wenn ich es hätte,würde ich Dir das Geld leihen! Müsste er dann auch die letzten Jahre nachzahlen? Hoffentlich!!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhalt einfordern, wenn man kein Geld hat

Antwort von shinead am 15.07.2014, 9:10 Uhr

Im Raum Frankfurt hätte ich eine super engagierte Fachanwältin für Familienrecht für Dich die auch über Beratungsschein abrechnet.

Es gibt sie. Aber sie sind schwer zu finden.

Du kannst Dich auch (nach Entzug der Beistandschaft) direkt an das Bundesamt für Justiz - Abteiltung Auslandsunterhalt (0228 99 410-5534 oder 5869 oder 5549, auslandsunterhalt@bfj.bund.de wenden.

Ansonsten kannst Du nur innerhalb der Behörde den Weg nach oben bestreiten. Der Sachbearbeiter will die rechtlichen Interessen des Kindes nicht angemessen vertreten? Ab zum Vorgesetzten, inklusive Frist bis zu der etwas zu geschehen hat. Zuckt der nicht - ab zum nächsthöheren bis Du schlussendlich vor dem Landrat sitzt.

Auch eine Möglichkeit: wende Dich ggf. parallel an "Deinen" Bundestagsabgeordneten. Der kann auch Druck auf die Behörde machen.

Schlussendlich wäre auch Frau Nahles (als Budgetgeberin der Aufstockung) eine Möglichkeit. am besten mit Frau Schwesig in CC (ok, nicht die beiden persönlich, aber eben die Ministerien).

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhalt einfordern, wenn man kein Geld hat

Antwort von Curly-Cat am 15.07.2014, 11:50 Uhr

Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung, das kannst Du ganz ohne Anwalt und dann musst du einfach hartnäckig sein. Ich bin seit 2007 dran, das Verfahren wurde unzählige Male eingestellt, ich habe immer wieder widersprochen. Den ganzen Schriftverkehr mit der Staatsanwaltschaft habe ich selbst gemacht, bzw. schon hin und wieder einen Anwalt zur Beratung hinzugezogen, aber sonst war der nicht involviert. Bei den Gerichtsverhandlungen war ich dann jeweils als Zeuge geladen, auch da brauchte ich keinen Anwalt. Mittlerweile ist der Vater rechtskräftig verurteilt und zahlt. Ich staune immer noch jeden Monat über den Zahlungseingang und weiß auch gar nicht, ob ich mich daran gewöhnen werde, aber schön ist das zusätzliche Geld schon!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhalt einfordern, wenn man kein Geld hat

Antwort von Strudelteigteilchen am 15.07.2014, 11:55 Uhr

Die Abteilung Auslandsunterhalt braucht einen Titel, um aktiv zu werden. Den gibt es aber nicht. Die Beistandschaft findet, ein Titel ist unnötig, weil der arme Kerl ja eh nicht zahlen kann und das wahrscheinlich nie können wird. Kostet nur Geld und Ärger.

Finanziell ist das Ganze sehr wahrscheinlich tatsächlich sinnlos. Er wird freiwillig keinen Titel unterschreiben. Wenn ich ihn aber verklage, taucht er unter - das hat er schon angedroht vor zwei Jahren, als die Beistandschaft ihn um eine Einkommensauskunft bat. Das kann er gut, weil er außer seinen Kindern keine emotionale Verbindung nach Deutschland hat.

Aber selbst, wenn er nicht untertaucht: Es reicht ja schon, daß er sich so arm macht, wie er es derzeit vorspielt. Er hat JETZT genug Geld zu, um sich dieses teure "Hobby" leisten zu können - aber das Geld, das er derzeit dafür ausgibt, ist ja dann weg, das kann ich vom "Betreiber" des "Hobbys" nicht zurückverlangen. Er braucht nur - sobald die Klage in seinen Briefkasten flattert - das "Hobby" aufzugeben und die "Quelle", die ihm das derzeit ermöglicht, auch (keine Ahnung, wer oder was das ist - vielleicht ein Zweitjob, vielleicht ein Verwandter - der Erstjob eher nicht, aber selbst wenn, auch den kann man hinwerfen). Dann ist er wieder arm wie eine Kirchenmaus und kann nichts zahlen. Und kommt mir nicht mit "erhöhter Erwerbsobliegenheit - das ist ja schon in D kaum durchzusetzen, im Ausland gleich dreimal nicht.

Der ganze Spaß würde nur der Befriedigung meiner Wut und meiner Rachegelüste dienen. Er könnte halt diesem speziellen teuren "Hobby" nicht mehr nachgehen, wenn es fies für ihn läuft und er die Option "untertauchen" wählt, könnte er auch nie wieder nach D einreisen. Das würde mir gefallen, ehrlicherweise, aber mehr Geld hätte ich davon nicht.

Und genau deswegen fällt die Option "Geld leihen" auch aus - wovon soll ich es denn zurückzahlen?

Im Grunde wäre es wiederum mein teures "Hobby", wenn ich ihn verklagen wollen würde. Da kann man den deutschen Staat fast verstehen - er würde dem guten Geld noch schlechtes hinterherwerfen, nur um ein Exempel zu statuieren.

Was kostet so ein russischer Mafioso, wenn ich den freundlich bitte, ihn mal richtig krankenhausreif zu prügeln? Vielleicht wünsche ich mir das Geld dafür zu Weihnachten!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhalt einfordern, wenn man kein Geld hat

Antwort von Strudelteigteilchen am 15.07.2014, 11:59 Uhr

Oh, das hat sich überschnitten.

DAS wäre vielleicht noch was *grübel*. Das Geld würde ich - siehe oben - wahrscheinlich dennoch nicht sehen, aber er müßte das "Hobby" aufgeben und könnte sich nicht mehr nach D trauen. Rache befriedigt!

Muß es dafür einen Titel geben? Wahrscheinlich müßte ich die Beisandschaft kündigen, aber da der Beistandskerl mich ja schon schriftlich aufgefordert hat, genau das zu tun, weil bei Saftsack (excuse my French) eh nix zu holen ist, wäre das das geringste Problem.....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhalt einfordern, wenn man kein Geld hat

Antwort von Strudelteigteilchen am 15.07.2014, 12:12 Uhr

http://www.juraforum.de/forum/t/anzeige-wegen-unterhaltspflichtverletzung-welche-kriterien.321762/

Da wird davon abgeraten, wenn die Klage nur der Rache dienen soll und eh kein Unterhalt zu erwarten ist. Außerdem steht da, daß man einen Titel haben sollte.

Bei näherem Nachdenken ist wahrscheinlich genau das Problem: Solange er (offiziell) eine arme Socke ist und weniger hat als den Selbstbehalt, solange hat er ja keine Unterhaltspflicht, die er verletzen könnte.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhalt einfordern, wenn man kein Geld hat

Antwort von Curly-Cat am 15.07.2014, 12:20 Uhr

Hm, ob Du da einen Titel brauchst, weiß ich nicht, ich habe einen (kuriose Geschichte, warum er den unterschrieben hat, die ich hier nicht veröffentlichen möchte), aber das war nie Thema. Die Beistandschaft hatte ich allerdings vor der ersten Anzeige gekündigt.

Und klar, nachdem damals der UHV endete, ging es mir zuerst um das fehlende Geld, aber irgendwann war das zweitrangig, da ging es ums Prinzip. Der Kerl hat auch mitgezeugt und während ich mir seitdem den A.... aufreisse, um Kind, Job und den ganzen anderen Kram unter einen Hut zu bekommen, postete er entspannte Urlaubsfotos aus der Karibik. Nicht mit mir!

Übrigens hätte ich während dieser ganzen Zeit auch niemals damit gerechnet, dass er tatsächlich irgendwann verurteilt wird, darum freut es mich jetzt umso mehr!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhalt einfordern, wenn man kein Geld hat

Antwort von Curly-Cat am 15.07.2014, 12:26 Uhr

Ups, jetzt hat es sich bei mir überschnitten...

Arme Socke war bzw. ist er auch, er lebt offiziell von Luft und Liebe (und dem Taschengeld seiner Lebensgefährtin) und arbeiten kann er aus nachgewiesenen gesundheitlichen Gründen auch nicht. Allerdings übt er, nachweisbar über den kompletten Zeitraum seit der ersten Anzeige schon, Hobbys aus, die sehr teuer sind und das fand das Gericht dann Grund genug für eine Verurteilung.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhalt einfordern, wenn man kein Geld hat

Antwort von Strudelteigteilchen am 15.07.2014, 13:12 Uhr

Aha, das träfe ja zu.

Wobei ich dann - bevor ich Anzeige erstatte - vielleicht das "Hobby" nachweisbar machen sollte. Denn sobald er eine Vorladung oder sonstwas bekommt, wird er das aufgeben.

Im Grunde kann ich ihn sowieso nur über die "Ausgaben-Schiene" bekommen. Seine Einnahmen sind kaum nachweis- bzw. ermittelbar, da sie im Ausland entstehen. Offiziell verdient er mit einem kleinen Putzjob vielleicht umgerechnet 500,- Euro pro Monat und wird ansonsten von seinem Bruder alimentiert, damit er nicht verhungert. Er wird sich dann aber der unangenehmen Nachfrage stellen müssen, wie er das "Hobby" mit seinen (behaupteten) geringen Einkünften finanziert.

Ich spiele gerade selber Detektiv und versuche, näheres zu diesem "Hobby" (das im übrigen hier in München stattfindet, daher ist das "greifbarer" als die Einkünfte) herauszufinden.

Okay, weil es eh schon wurscht ist:
Er hat hier in München eine Dreizimmerwohnung gemietet. Bis Dezember war sie untervermietet und ich ging, aufgrund diverser Dinge, davon aus, daß er den MV auch gekündigt hat. Tatsache ist aber, daß er immer noch Mieter dieser Wohnung ist und sie seit Januar leer stehen läßt. Besonders fies ist die Tatsache, daß es sich um eine der extrem wenigen Sozialwohnungen handelt, die es in München gibt. Wenn man bedenkt, daß hier eine extreme Wohnungsnot herrscht, daß es tausende Obdachlose gibt (unter anderem auch Mütter mit kleinen Kindern), dann ist das einfach - im Wortsinne - asozial. Wenn ich dazu die örtlichen Mietpreise anschaue und - extremst konservativ - eine Miete von monatlich 500,- Euro zugrunde lege, dann hat er seit Januar 3.500,- Euro bezahlt für eine Wohnung, in der er letzte Woche genau 5 Nächte zugebracht hat, weil er zur Abschlußfeier von KindGroß in der Stadt war. Das macht lustige 700,- Euro pro Nacht - da ist der Bayerische Hof billiger. Wobei - im August kommt er nochmal für eine Woche, also reduzieren sich dann die durchschnittlichen Kosten pro Nacht auf roundabout 400,- Euro pro Nacht, dafür wird es eng im Bayerischen Hof.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhalt einfordern, wenn man kein Geld hat

Antwort von shinead am 15.07.2014, 13:15 Uhr

>>Was kostet so ein russischer Mafioso, wenn ich den freundlich bitte, ihn mal richtig krankenhausreif zu prügeln? Vielleicht wünsche ich mir das Geld dafür zu Weihnachten!

Ab zwei Kästen Bier. Diverse Motorradclubs erledigen das auch (gerne).

Bezüglich des Titels solltest Du Dich hier mal auf Seite 34 einlesen. Ein Titel ist NICHT notwendig um die Abteilung Auslandsunterhalt zu beauftragen.
https://www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/AU/Broschuere_Auslandsunterhalt.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Im Gegenteil: Die kümmern sich um den Titel im Ausland.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhalt einfordern, wenn man kein Geld hat

Antwort von Morla72 am 15.07.2014, 14:06 Uhr

Ich kenne mich ja gar nicht aus, aber könnte er da nicht die Juristen auf seine Seite bringen mit dem Argument, diese Wohnung nur zu halten um seine Kinder besuchen zu können? (Auch wenn er das faktisch nicht häufig genug tut, um die Miete zu rechtfertigen. Aber könnte er immerhin auf "good will" Schiene machen?)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhalt einfordern, wenn man kein Geld hat

Antwort von Strudelteigteilchen am 15.07.2014, 14:09 Uhr

Eine Dreizimmer-Sozialwohnung? Ich hoffe, daß sich damit keiner blenden läßt. DREI Zimmer!!!!! Sozialwohnung - also vom Staat bezuschusst.

Es gibt eine ausreichende Anzahl sehr netter Hotels in München.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhalt einfordern, wenn man kein Geld hat

Antwort von Morla72 am 15.07.2014, 14:28 Uhr

Ja klar, mir musst du nicht erklären, dass das völliger Mumpitz ist. Aber wenn auch das Jugendamt den "armen Mann" schon nicht belästigen will, wer weiß, wie ein Richter reagiert, wenn er auf "ich würde gern, kann aber nicht wie ich will"-Kümmervater macht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhalt einfordern, wenn man kein Geld hat

Antwort von Holzkohle am 15.07.2014, 14:54 Uhr

Hallo STT,

Du weißt ja, dass ich mich in ähnlicher Situation befinde. Eigentlich in genau der Gleichen. Nur, dass Du anscheinend den Vorteil hast, dem KV wirklich nachweisen zu können, dass er irgendwo Gelder bunkert und diese für ein Hobby ausgibt anstatt Unterhalt zu zahlen.

Mir wurde damals vom JA gesagt, dass eine Anzeige wegen Unterhaltszahlungsverletzung oder wie das heißt nur Sinn macht, wenn das wirklich alles niet- und nagelfest ist. Auch hatte ich hier ja mal geschrieben, ihn beim Finanzamt anzuzeigen (allerdings geht's im Fall des KV hier um Einkünfte die er hat, also Schwarzarbeit, die er sicherlich nicht über sein Konto laufen lässt)

Tatsächlich habe ich inzwischen davon Abstand genommen, da mir auch klar ist, dass ich das Geld nie sehen werde. Habe mir aber einen Plan B zurecht gelegt, mit dem wir ihn unter Umständen schön auflaufen lassen können. Dazu muss ich jetzt nur etwas Zeit und Geduld mitbringen, bis der Herr mal wieder aktiv wird.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhalt einfordern, wenn man kein Geld hat

Antwort von Pamo am 15.07.2014, 15:18 Uhr

Vielleicht zahlt er die Miete seit einigen Monaten auch nicht mehr und lässt sich räumen? Oder er hat sie "unter der Hand" weitervermietet und bezahlt die Bude damit?

Ich meine, er muss nicht zwangsläufig die Wohnung als kostspieliges Hobby halten. Es wäre aber sehr schön, wenn es so wäre und du könntest es ihm nachweisen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re:

Antwort von shortie am 15.07.2014, 16:11 Uhr

Liebe STT,
das gleiche hier, aber sowas von das gleiche! Scheint Standard in den Kreisen.
Nur, dass Monsieur tatsächlich drin lebt.
Angeblich immer noch bettelarm und keine Aussicht je auf einen anständigen Job.
Und die 3 Zi-WG nur wegen der Kinder. Er bezahlt sie jedenfalls nicht selbst.
Aber damit ihn die Kinder würdig besuchen können, gestattete man ihm den Umzug in eine große Wohnung. Erschlichen mit einer bloßen Absichtserklärung, er werde sich künftig sehr um die Kinder kümmern wollen.

Natürlich auch hier kein Unterhalt.

Ich werde auch stinkewütender, as time goes by.

GLG, shortie

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhalt einfordern, wenn man kein Geld hat

Antwort von Strudelteigteilchen am 15.07.2014, 19:20 Uhr

Die Bude steht leer - das weiß ich sicher, denn die Kinder waren ja drin.
Die vorherigen Untermieter sind im Dezember ausgezogen. Auch das weiß ich sicher.

Er konnte die Wohnung ja die ganze Zeit nicht nutzen, weil sie vermietet war - welcher Mieter läßt seinen Vermieter auf der Couch schlafen? Letzte Woche konnte er sie nutzen. Das erstaunte mich, weil ich erstens davon ausging, daß er sie gekündigt hatte (lange Geschichte, es gab deutliche Hinweise, daß er das zumindest vorhatte), und weil er eben die ganzen Jahre nicht reinkonnte und bei Besuchen in München auch mal Verwandte von mir mit Wünschen nach einem Gästezimmer belästigte.

Mal davon ab, daß es sich um eine Sozialwohnung handelt und es nicht wirklich Sinn der Sache ist, die über einen Zeitraum von 9 Jahren unterzuvermieten - ich bezweifle, daß das erlaubt ist. Aber das sah ich als seine Sache an, weil das mehr ein moralisches als ein finanzielles Thema ist.

Kleines Anekdötchen am Rande: Wenn er mit KindKlein skypt, liest er mit ihm in der Bibel und betet mit ihm. Gerne auch mal eine Stunde am Stück. Irgendwann habe ich ihn mal gefragt, wie er seine Moral in Bezug auf Unterhalt und dem Bezug von staatlicher Unterstützung mit seinem Glauben vereinen kann. Er hat die Frage gar nicht verstanden.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Sorry, o.t.

Antwort von Leena am 17.07.2014, 14:30 Uhr

...aber - Du hast von der Anzeige beim FA Abstand genommen..?

Wie schade - der Kollege hätt' sich sofort drauf gestürzt! Auch wenn Du davon wahrscheinlich kein Geld gesehen hättest, ja, das stimmt schon...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ahhhh, Leena.....

Antwort von Strudelteigteilchen am 17.07.2014, 16:06 Uhr

..... Du spendierst mir gerade einen neuen Angriffspunkt.

Wie ist denn das: Wenn der Kerl 9 Jahre seine gemietete Wohnung untervermietet hat und dabei - wie ich annehme - mehr Geld eingenommen hat als er selber Miete zahlen mußte: Hätte er die Differenz versteuern müssen? Auch wenn die Untervermietung (wahrscheinlich - da bin ich gerade dran) nicht genehmigt war?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ahhhh, Leena.....

Antwort von Leena am 17.07.2014, 16:36 Uhr

...ja - aber versprich Dir nicht zu viel davon.

Um mal vorne anzufangen - kein Wohnsitz in Deutschland (die bisherige offizielle Wohnung war ja gerade untervermietet und damit nicht als Haushalt vom Ex vorbehalten), also sind wir beim Thema beschränkte Steuerpflicht. Und lt. zuständigem DBA liegt das Besteuerungsrecht nach Art. 6 beim Belegenheitsstaat, d.h. da, wo die Wohnung liegt... anderer Staat ggf. Progressionsvorbehalt.

Einkünfte aus Mietverhältnissen, auch aus Untermietverhältnissen, sind Einkünfte nach § 21 EStG, entsprechend unterliegt also dass, was er mehr eingenommen als selbst gezahlt hätte, der Steuerpflicht. Und, da beschränkte Steuerpflicht, gibt es auch keinen Grundfreibetrag und im Prinzip sind die Einkünfte damit "vom ersten Euro an" steuerpflichtig und wirken sich steuerlich aus. Früher Pauschalsteuersatz 25%, jetzt individueller Steuersatz je nach Höhe der Einkünfte... und wenn es wirklich um 9 Jahre geht - käme ja vielleicht ein bisschen was zusammen.

Wobei dann die Frage wäre - willst Du wirklich Anzeige wegen Steuerhinterziehung machen, und: Was davon kannst Du wirklich hinreichend glaubhaft machen bzw. dem dortigen Ermittlungsbeamten so präsentieren, dass der auch einen echten Anhaltspunkt hat, nach dem er suche kann? Hast Du Namen vom Mieter oder irgendwie einen belastbaren Ankünpfungspunkt für weitere Ermittlungen..? Je konkreter das Ganze ist, je eher man überprüfen kann, wer von den Beteiligten wann wo gemeldet war (und das kann man ja überprüfen), desto eher könnte so eine Anzeige da etwas ergeben.

Wobei - wenn der Stpfl. im Ausland lebt, kein deutsches Konto besteht (oder weißt Du da was..??), und er dann noch ziemlich geringe Einkünfte hat und nichts Pfändbares greifbar ist - dann ist die Chance, da Steuern zu holen, nicht so besonders dolle. Und wenn man eh nur ermitteln muss, um hinterher alles niederzuschlagen... ja, sicher, ermittelt wird trotzdem, aber - na ja, Du verstehst wahrscheinlich, was ich meine.

Ach so - ob die Untervermietung genehmigt war oder nicht, ist für die Einkünfte daraus komplett wurscht. Was die Steuern angeht, hat es der Staat nicht so mit der Moral (wie mir Kind1 die Tage in einer Diskussion empört vorwarf) - wir nehmen ja auch Steuern aus Drogenhandel o.ä. und geben insoweit keine Informationen irgendwo hin weiter...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ahhhh, Leena.....

Antwort von Strudelteigteilchen am 17.07.2014, 20:58 Uhr

Ich kenne die Namen der Untermieter (eine Familie mit zwei Kindern, by the way) und kann genau sagen, wann sie ein- und ausgezogen sind. Die waren dort gemeldet. Mein Ex war die ganze Zeit dort gemeldet mit alleinigem Wohnsitz, da er ja im Inland keinen weiteren Wohnsitz hatte. Er könnte nachweisen, dass er dort zwar gemeldet war, aber nicht gewohnt hat, indem er nachweist, was er die gnaze Zeit in GB gemacht hat - aber dann muß er quasi seine Einkünfte offenlegen.

Er hat ein Konto in D, explizit für die Miet-Transaktionen. War ja alles vor der SEPA-Einführung, da wäre es zu teuer gewesen, das über ein ausländisches Konto (noch dazu kein Euro-Konto) laufen zu lassen. Die Konto-Nummer ist mir bekannt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ahhhh, Leena.....

Antwort von Sabri am 17.07.2014, 21:18 Uhr

Ich verstehe dich nicht. Du weißt doch, er wird keinen Unterhalt zahlen (auch mit Anwalt usw. nicht). Wenn du mehr Geld willst (oder brauchst), dann ist das ja nun der schwierigste und aussichtsloseste Weg, um an mehr Geld zu kommen. Was bringt dir die Rache. Ich würde meine Energie lieber darin verwenden, mehr Geld zu verdienen. Bald sind deine Kinder volljährig, dann ist er sowieso so gut wie raus aus der Unterhaltspflicht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ahhhh, Leena.....

Antwort von Leena am 17.07.2014, 21:21 Uhr

Okay, wenn Du die Namen und Daten und die zugehörige Bankverbindung kennst... sollte für den zuständigen Ermittlungsbeamten schon mal ein solider Ermittlungsansatz sein, auch wenn es bei Mehrfamilienhäusern immer schwierig ist, da auch einer bestimmten Wohnung etwas eindeutig zuzuordnen...

Ein Ansatzpunkt ist es, was man daraus machen kann... müsste man dann sehen.

Solange es das Konto noch gibt, könnte man sich ja mit den Ermittlungen beeilen! ;-)

Andererseits - willst Du das wirklich machen..? Taucht er dann nicht nur wieder geleidigt unter...? Wobei - würde Kind2 das Skype-Gebete sehr vermissen..? Na ja, aber wahrscheinlich wäre das der falsche Gedankenansatz.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ahhhh, Leena.....

Antwort von Strudelteigteilchen am 17.07.2014, 21:38 Uhr

Er stand sogar als Vermieter in der Meldebescheinigung der Untermieter. Manchmal frage ich mich, ob der Staat blöd ist oder blind. Aber gut.....

Sabri: Laß mir doch meinen Spaß. Was schadet es Dir? Außerdem habe ich noch 5 Jahre, bis das kleine Kind 18 wird. Skurrile Menschen wie ich haben halt skurrile Hobbies.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ahhhh, Leena.....

Antwort von Leena am 18.07.2014, 6:21 Uhr

DEN Teil der Meldedaten können wir z.B. nicht einsehen bzw. wird auf DEM Server nicht gespeichert. Keine Ahnung, wie das bei Euch in Bayern ist...

Ansonsten finde ich es eigentlich ganz gut, dass nicht alle Daten, die bei irgendeiner staatlichen Stelle vorliegen, automatisch beim Finanzamt zusammen laufen. Zumal auch andere staatliche Stellen belogen werden... *räusper*

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ahhhh, Leena.....

Antwort von shinead am 18.07.2014, 9:44 Uhr

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt.

Den Diebstahl einer Damenhandtasche würdest Du doch auch anzeigen, oder?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhalt einfordern, wenn man kein Geld hat

Antwort von Reni+Lena am 18.07.2014, 11:03 Uhr

http://www.moskau-inkasso.com/

das funzt..selbst in Anspruch genommen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re:@STT

Antwort von bleibcoolMama am 18.07.2014, 16:47 Uhr

Manchmal tut es einfach gut zu wissen, was man alles machen K Ö N N T E.

Und dann das Gefühl zu genießen, dass man es nicht wirklich braucht, um glücklich und zufrieden zu sein.

Liebe Grüße,
bcMama

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re:@STT

Antwort von Strudelteigteilchen am 19.07.2014, 23:18 Uhr

Mich fasziniert gerade die Diskrepanz zwischen den verschiedenen Wahrnehmungen. Mein Ex-Mann hält sich tatsächlich für einen integren und ehrlichen Mann. Wenn er etwas Illegales tut, dann liegt das nur an den unglaublich rücksichtslosen deutschen Behörden, die für ihn leider nicht das geringste Verständnis haben. Der hat da null Unrechtsbewußtsein - das stellte ich erst heute wieder bei einem Telefonat fest.

Ich habe ihm ein klitzekleines bißchen Angst eingejagt zum Thema "Ich weiß, was Du kürzlich Illegales getan hast!" Vielleicht reicht das schon als Rache, vielleicht nicht. Ich sammle Informationen und denke über eine Karriere als Privatdetektiv nach.

Und natürlich hat das Ganze nichts damit zu tun, ob ich glücklich und zufrieden bin.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@ STT

Antwort von Leena am 20.07.2014, 11:38 Uhr

Ganz im Ernst - Dich wundert die Diskrepanz zwischen den unterschiedlichen Wahrnehmungen?

Ehrlich gesagt - mir ist bis jetzt praktisch noch kein Steuerhinterzieher mit Unrechtsbewusstsein begegnet, die mussten alle so handeln, weil der Staat einfach zu hohe Steuersätze festgelegt hat, oder weil der Staat sowieso noch nie was für sie getan hat - oder meinetwegen, weil die Großeltern anno 1871 beim Anschluss des Elsass vom Staat enteignet wurden und sie jetzt so lange hinterziehen dürfen, bis der Schaden von damals (inkl. Zinsen) ausgeglichen ist.

Im Übrigen und auch ganz im Ernst - Du bist nicht verpflichtet, Dich darüber zu ärgern, dass Dein Ex offenbar illegal untervermietet hat und dann auch noch vermutlich Steuern hinterzogen...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @ STT

Antwort von Strudelteigteilchen am 20.07.2014, 12:03 Uhr

Nein, Leena, DAS ärgert mich auch nicht. Daß er illegal untervermietet weiß ich seit vielen Jahren. Das bestätigt meine schlechte Meinung von ihm - mehr nicht. Daß diese Tatsache bedeutet, daß er wahrscheinlich Steuern hinterzieht, ist ein (für mich neues!) interessantes Detail, das ich in der Akte "Mögliche Ansatzpunkte, um ihm Ärger zu bereiten" ablege. ÄRGERN tut mich weder das eine, noch das andere.

Was mich jetzt (neu) wütend gemacht hat, ist die Tatsache, daß er von irgendwoher (vielleicht aus der Untervermietung, vielleicht auch von woanders - ich weiß es nicht) so viel Geld hat, daß er seit Januar eine leerstehende Dreizimmerwohnung in München bezahlen kann, und seinen Kindern (oder mir, klar) nichts davon abgibt. Im Grunde - um es zu verkürzen - daß ihm eine Wohnung wichtiger ist als seine Kinder.

Wobei ich mich da jetzt auch nicht 24/7 darüber schwarzärgere, es verändert nur meinen Blickwinkel. Auch darüber kann man diskutieren - um jetzt ganz philosophisch zu werden - denn es fängt erst in dieser Dimension an, auch mich/uns wirklich finanziell zu treffen. Vorher hat sich das - das war zumindest mein begründeter Verdacht - beschränkt auf Beträge, die mir eh vom JC wieder abgezogen worden wären.

Nochmal: Ich bin derzeit hobbymäßig Privatdetektiv. Das bin ich so lange, wie es mir Spaß macht (und wie ich immer wieder interessante Dinge finde). Mein Enthusiasmus hat schon nachgelassen, wird aber hin und wieder neu entflammt, wenn ich ein neues spannendes Detail finde - wie diesen Ansatzpunkt der Steuerhinterziehung.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

SST

Antwort von Ilse_2000 am 21.07.2014, 22:28 Uhr

Dann zeige Deinen Ex doch an, wenn Du schon als "Privatdetektivin" tätig bist!

Was ich nie verstehen kann: ändern sich Menschen so sehr???? War Dein Ex immer zuverlässig und ehrlich? Ich habe echt ein Problem damit, wenn ich hier lese, was die Exmänner alles anstellen, um Frau und Kind eins reinzuwürgen... da frage ich mich: hätte FRAU das nicht schon vorher blicken können?????? Wenn er sich nach der Trennung SO verhält, kann ich mir ihn nicht als Ehrenmann während Eurer Partnerschaft vorstellen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: SST

Antwort von Strudelteigteilchen am 22.07.2014, 11:13 Uhr

Ad 1: Ich bin kein Schwangerschaftstest. Vorher stand es korrekt in der Überschrift - aber offensichtlich ist Abschreiben ein Problem.

Ad 2: Als ich meinen Ex geheiratet habe, hatte er noch keine Kinder oder andere Personen, denen er Unterhalt geschuldet hätte. Wie hätte ich also "blicken können", daß er Unterhalt für ein vermeidbares Übel hält?

Ad 3: Ja, vielleicht zeige ich ihn an. Vielleicht auch nicht. Du kannst mir vertrauen, daß ich das tun werde, was sich für MICH richtig anfühlt - ich bin da im Großen und Ganzen ganz gut drin, auch ohne fremde Hilfe.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@SST

Antwort von Ilse_2000 am 22.07.2014, 16:07 Uhr

Oh, wieso so zickig???

Du jammerst hier nur herum..... dann tue doch etwas und zeige ihn an. Dann ist zumindest Dein Hass und Frust gestillt. Geld wirst Du nicht bekommen, aber Du scheinst ihn ja abgründig zu hassen, dann unternimm doch was.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Machst Du das absichtlich, Ilse?

Antwort von Strudelteigteilchen am 22.07.2014, 17:08 Uhr

Erstens bin ich immer noch kein Schwangerschaftstest - buchstabiere doch mal gaaaaanz langsam Strudelteigteilchen - und dann sage mir, wo da zwei "S" drin vorkommen, so daß man das "SST" abkürzen könnte.

Und zweitens macht mich genau das zickig: Diese Unterstellungen von Haß und Jammerei. Nichts liegt mir ferner, ob Du es glaubst oder nicht.

Und quatsch mich erst wieder an, wenn Du meinen Nick buchstabieren kannst.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

StrudelTeigTeilchen

Antwort von Ilse_2000 am 23.07.2014, 9:36 Uhr

Ui, ich sage ja, absolut genervt und verhasst...... Da brauche ich Dir nichts zu unterstellen, Deine Beiträge solltest Du noch einmal gaaaaaaaaaaaaaaaaanz langsam durchlesen...................................

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ähnliche Fragen

Ähnliche Beiträge im Forum für alleinerziehende Eltern:

Gelder : Was beantragen & wie viel monatlich zu Verfügung?

Hallo ihr lieben, ich habe mal eine Frage , wenn man es genau nimmt mehrere Fragen. Ich bin 20 und in der 30. SSW. Habe die Beantragung von Geldern die ganze Zeit aufgeschoben und nun sind es noch knapp 10 Wochen und ich hab keine Ahnung, was ich am besten ...

von Katharina259 19.06.2014

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Geld

Jobcenter Hartz 4 - Dürfen die das Geld einziehen vom Konto obwohl man im - ist?

Hallo, ich bin schwanger, alleinerziehend und bekomme Hartz 4. Mein jetziger Kontostand beträgt 1,55 + und da wird aber jetzt noch jede Menge abgehen so das ich im Disprokredit bin. Ich habe von meinem Jobcenter einen Bescheid bekommen das ich zu viel Geld bekommen ...

von aliben2000 14.05.2014

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Geld

KV macht sich arm - und muss keinen Unterhalt mehr zahlen

Hallo in die Runde, einigen hier, den alten Hasen, ist mein Problem ja bekannt. KV zahlt für Sohn, 10, den er als Stück Scheiße und den größten Fehler seines Lebens betitelt, immer nur sporadisch Unterhalt. JA hat die Beistandschaft, der Unterhalt geht übers Mündelkonto. ...

von Holzkohle 14.11.2013

Frage und Antworten lesen

Stichwort: kein Unterhalt

Kein Unterhalt - jetzt Lohnpfändung

Hallo Ich hab da schon im Internet gegoogelt aber bin dabei nicht gerade schlauer geworden, ich glaube auch da haben sich ein paar Sachen geändert daher hoffe ich ihr könnt mir helfen: Der Vater meiner Kinder bezahlt keinen Unterhalt daher gibt es schon seit längerem eine ...

von mima-82 21.08.2013

Frage und Antworten lesen

Stichwort: kein Unterhalt

Würdet ihr Geld schenken

Hallo, mein Sohn hat Mittwoch Geburtstag. Er hat bislang keine Wünsche geäussert (ok, mal vom Smatphone, Tablett und Notebook mal abgesehen ;-). Ich weiss einfach nicht was ich ihm schenken soll. Geld für irgendeinen Blödsinn möchte ich auch nicht ausgeben. Nun überlege ...

von Pinky2 05.08.2013

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Geld

Freizeitbeschäftigung mit Kindern bei kleinem Geldbeutel

Hallo Ihr Lieben, ich habe zwei Kinder ( 7 und 13 Monate), und derzeit haben wir kaum Geld. Hintergrund ist, das ich in Elternzeit bin, kein EG mehr bekomme und derzeit am Bewerbungen schreiben bin, da ich nicht zum bisherigen AG zurück will/kann. Nun ja, es sind ...

von Regenwolke 21.05.2013

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Geld

Keinen Unterhalt obwohl dicke Erbschaft auf dem Konto ?

Hallo Weiß eine von Euch wie das ist, wenn der Unterhatspflichtige keine Arbeit hat, aber Vermögen vorhanden ist ? Ich bin grad auf 180. Haben seit Februar die große Tochter von meinem Mann hier wohnen, KM wünscht keinen Umgang weil Tochter Kontakt zum Vater suchte, ...

von Sternenschnuppe 04.05.2013

Frage und Antworten lesen

Stichwort: kein Unterhalt

Frage zu zusätzl. Geldleistungen neben Unterhalt

Hallo, ich frage hier für eine Freundin, die gerade Probleme hat. Der Kindsvater zahlt berechneten Unterhalt durchs JA und eine zusätzliche Geldleistungh für die Privatschule. Nun wird das Kind acht und rutscht in die nächste Stufe und der Vater wurde aufgefordert u.a. ...

von Jana04 03.05.2013

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Geld

Bekommt man von der Arge kurzfristig Geld?

Huhu, kurze Zusammenfassung. Mein Nochmann muss 1100€ Unterhalt zahlen. Letzten Monat ging das Gehalt noch auf ein gemeinsames Konto, so hab ich den Unterhalt mir einfach selber überwiesen. Naja hier brannte die Luft, er hätte ja nix zum leben. darüber kann man streiten, ...

von Gaby J. 30.04.2013

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Geld

Die exfrau meines freundes fordert mehr geld

Hallo Mein Freund hat mir heute erzählt das seine exfrau ein hobby für die gemeinsame Tochter 6 jahre sucht. Sie hat wohl bei der Prinzengarde angefragt. Dort müssen die kostüme und so selbst bezahlt werden. Die exfrau hat daraufhin meinen Freund gefragt ob er sich betriligen ...

von Dalmatineraiko 21.02.2013

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Geld

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.