Für alleinerziehende Eltern

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von franzi1406  am 06.04.2011, 18:18 Uhr

Und auch Fra Bader hat auf solche Frage, folgender maßen geantwortet!!!!

Außergerichtliche Klärung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes?
Ich bin seit einem jahr vom Kindesvater getrennt, wir haben beiderseitiges Sorgerecht. wir haben uns außergerichtlich, aber vorm Jugendamt und schriftlich darauf geeinigt das der Kleine (3) bei mir lebt und wohnt, und er ist auch bei mir gemeldet! der Vater ist seit der Trennung nicht mehr hier gemeldet!!! Habe ich damit das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
es ist vorm und mit dem jugendamt niedergeschrieben das der kleine bei mir wohnhaft und gemeldet ist. Weil das jugendamt meinte, wenn er das Kind zu sich holen möchte für immer, kann er das jetzt nur noch gerichtlich, Dann habe ich doch das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder?

Antwort von RA Bader:

Hallo,
Sie haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht u er hat ein Umgangsrecht. Er kann das Kind nicht holen, wann er will, dass sollte schon in geregelten Bahnen laufen. Wenn das nicht klappt u das JA nicht helfen kann, hilft nur der gerichtliche Weg
Liebe Grüsse,
NB

 
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