Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 06.04.2011, 18:57 Uhr

An alle möchte gern Juristen hier, und ich habe doch das ABR

Schön für Dich, allerdings hättest Du m.E. das Kind nicht ohne seine Erlaubnis in einer neuen KiTa anmelden dürfen.

Bei einer Fremdbetreuung hat der andere Sorgeberechtigte auch ein Wort mitzusprechen.

 
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