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Geschrieben von frotteemonsterchen am 15.05.2008, 11:24 Uhr

Umgangsregelung, wie am besten treffen

Der Erzeuger meiner zwei Töchter wurde nach Jahren aus dem Gefängnis erlassen.
Nun, ist es so, dass er sich unregelmässig um die Kinder kümmert genauso wie vor der Haftzeit - wir haben das gemeinsame Sorgerecht.
In Haft war, wegen Diebstahl, Betrug etc. um vorwegzunehmen, dass er bedrohlich für uns bzw. die Kinder wäre.

Leider ist es zur Zeit wieder so, dass er sich nur sehen lässt bzw. die Kids übers We hat, wenn er mal wieder das verlangen danach hat. Das passiert so ca. alle 4 - 8 Wochen.
Meist ruft er dann 2 Tage vorher an und sagt dann ob er sie für 1 oder 2 Nächte möchte.

Ich würde gerne eine Regelung treffen, an die sich dann beide Parteien halten müssen.
Er meinte, ich würde gleich wieder zu solchen harten Mitteln greifen, etc. - es läuft doch so ganz gut *augenroll*
Für ihn - ja.
Aber für mich u. für die Kinder, ist es nicht schön immer in der Unklarheit zu leben wann denn der leibl. Vater wieder gedenkt mit den Kids was zu unternehmen.

Ich will ihm nichts böses - ich möchte nur einen Umgang mit Zeit u. Datumsangabe damit wir ALLE planen können u. nachdem sich jeder letztendlich halten muss, er genauso wie ich.

z.B.: das es heisst, jedes vierte We von Fr - So. und ich somit weiss, jedes vierte We sind die Kids auswärts.

Ich will doch nur, dass er sich dann auch an sowas hält :O/
denn mit mündl. Vereinbarungen die wir treffen/traffen war bislang ich immer die gear****

Wohin wende ich mich da? Jungendamt? Anwalt?
Könnt ihr mir das sagen?

Dankeschön

 
7 Antworten:

Re: Umgangsregelung, wie am besten treffen

Antwort von +emfut+ am 15.05.2008, 11:40 Uhr

Um sowas kümmern sich diverse Anlaufstellen. Bei uns hat der iaf schließlich eine Regelung herbeiführen können. Aber der erste Ansprechpartner wäre das Jugendamt, das ist der ihr täglich Brot.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Umgangsregelung, wie am besten treffen

Antwort von desireekk am 15.05.2008, 12:26 Uhr

Grundsätzlich wäre das Jugendamt eine gute Anlaufstelle, aber auch Caritas, Diakonie, etc. helfen da.

gewöhne Dir abwer BITTE an, aus dem Blickwinkel der Kinder zu argumentieren.
NIEMAN interessiert sich dafür, ob DU planen willst :-)
Die Kinder brauchen einen festen Rahmen und klare Verhältnisse,
für die Kinder muß ein verlässlicher Umgangsrahmen geschaffen werden,
die Kinder brauchen eine klare Vorstellung, WANN sie wieder beim Papa sind,
etc.

Was DIR lieber ist, wird weder den Ex noch eine Beratungsstelle interessieren, die kriegst Du alle nur über die Kinder!

Viele Grüße

Désirée

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Re: Umgangsregelung, wie am besten treffen

Antwort von maditchen am 15.05.2008, 12:35 Uhr

ich würde versuchen es ohne dem jugendamt zu klären...wenn er sich nicht an eure abmachungen hält, hält er sich auch nicht an die vom jugendamt ( ich spreche da aus erfahrung )
versuche einen festen termin mit dem vater auszumachen (z.b. erste we im monat)...hält er sich nicht an den termin, muß er einen monat warten um seine kinder wieder zu sehen...
du mußt dann aber auch hart bleiben für den fall das er zwischendurch anruft und die kinder übers we haben will...
...meiner war 6 jahre als wir uns getrennt haben...nach vielen, vielen tränen ( hat immer an die versprechungen"am we hole ich dich" geglaubt)...mittlerweile sind 10 jahre vergangen und den kontakt hat mein sohn von sich aus abgebrochen...es war ihm zu dumm ständig von seinem vater versetzt zu werden...
kinder merken sich soetwas...sag das deinem ex mann...er wird sonst seine kinder verlieren...

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@ desireekk

Antwort von frotteemonsterchen am 15.05.2008, 13:23 Uhr

ich sehe das genauso,...

mit so einer Regelung ins ALLEN geholfen, vorallem den Kindern, denn es GAB Zeiten, da fragten die Kinder nach dem leibl. Vater.
Mittlerweile ist es so, dass wenn er anruft, sie gar nicht mehr mit ihm telefonieren möchten, zumindest die Große (6 J.) scheut zur Zeit den Kontakt zu ihm.
An ihrem Geburtstag, verweigerte sie sogar das Telefonat mit ihm!!! Sie wollte nicht hingehen ans Telefon, weil sie Angst hatte, dass er es sein könnte.
(Bat sie ans Telefon zu gehen, da viele ihr gratulieren wollten)

Ich hoffe, dass wir das hinbekommen...
und ich hoffe, dass er es einsieht, dass es nur gut gemeint ist, im Sinne aller.

Danke an euch

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Re: Umgangsregelung, wie am besten treffen

Antwort von RainerM am 15.05.2008, 14:26 Uhr

"..... du mußt dann aber auch hart bleiben für den fall das er zwischendurch anruft und die kinder übers we haben will......"

Hmm, hart gegen den Vater, oder hart gegen die Kinder?
Die sind ja dann auch mit Leidtragende dabei.

".... und den kontakt hat mein sohn von sich aus abgebrochen..."

Das kann wohl kaum anders enden, wenn beide Elternteile in die selbe Kerbe kloppen.

Das ist nur eine Lösung für den betreuenden Elternteil, mehr nicht.

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Re: Umgangsregelung, wie am besten treffen

Antwort von RainerM am 15.05.2008, 14:38 Uhr

Du fragst ja, wie man eine Umgangsregelung "am Besten" trifft.

Dazu würden für mich folgende Punkte gehören:

-Die Regelung muss von den Beteiligte auf Dauer umsetzbar sein. Eine Lösung, die zwar für einen ein Optimum bedeutet, aber für ihn auf Dauer nicht praktikabel ist, führt zu unnötigen Probs.

-Beide Seiten müssen sich intensiv um eine Einhaltung der Regelung bemühen.... was bei euch ja nicht klappt, so man das so sagen kann.
Das darf aber hier und da eine flexible Lösung nicht ausschliessen, immerhin sind jetzt Interessen von zwei Parteien/Familien zu berücksichtigen und Urlaubsplanungen, Geburtstage etc pp können da schonmal quer zu der Regelung liegen und dann muss man kooparativ darauf reagieren können.

Hat man dann ein Urteil, oder anderweitiges Schriftstück, mit dem man rumwedeln kann, kann eine einvernehmliche Lösung von Änderungen problematischer sein.

-Man kann auf einen erwachsenen Menschen, besonders einen Ex-Partner, nicht erzieherisch einwirken, auch wenn es da immer wieder Versuche gibt, speziell von der weiblichen Seite her (glaubt mal nicht, dass Man(n) das nicht bemerkt, egal ob in oder anch einer Beziehung). ;o)
Entweder man akzeptiert seine Zicken, oder man reibt sich auf Dauer daran... und genau hier sehe ich den häufigsten Grund dafür, dass Umgangspflichten häöufig scheitern, einfach weil man mit den Marotten des Ex, oder der Exin, nichts mehr zu tun haben will...

-Offensichtlich legen die Kids momentan noch Wert auf den kontakt, oder sie akzeptieren ihn zumindest.
Von daher gibt es doch keinen Grund, den Umgang noch problematischer zu machen, als er schon läuft.

Nur eines darfst du nicht machen, nämlich deine Lebensplanung dadurch zu sehr zu belasten.
Wenn er sich eine Woche vorher nicht gemeldet hat, dann verplane das Wochenende ruhig und wenn was Wichtiges/Schönes anliegt, dann sollte es dabnei bleiben.
Sag es ihm doch einfach, dass wenn er sich wenn bis zum Stichtag nicht angemeldet hat, dass er mit einer Absage rechnen muss.

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Re: Umgangsregelung, wie am besten treffen

Antwort von maditchen am 16.05.2008, 8:07 Uhr

@RainerM

mein sohn wollte seinen vater von dem tag nicht mehr sehen als ich ihn zu beginn der ferien zu ihm gefahren habe ( er wollte mit ihm campen )und er dann gesagt hat er hätte kein geld um in urlaub zu fahren...und er hätte auch keinen urlaub bekommen ( ausrede ! habe ich danach rausbekommen, er hatte eine neue freundin)...so mußte ich ihn wieder mit nach hause nehmen...wir wohnen 500 km voneinander entfernt, da darf so etwas nicht passieren...
und es war nicht das erste mal das er seinen sohn so entäuscht hat...und um sich davor zu schützen wollte mein sohn nicht mehr zu ihm...
das er mit der ganzen aktion mich treffen wollte ging somit nach hinten los...

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